HanseMerkur AS3, P3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur AS3, P3, ZA50 AW
Die HanseMerkur AS3, P3, ZA50 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der hochwertige Leistungen mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.000 EUR kombiniert. Versicherte profitieren von GOÄ-Höchstsätzen in der ambulanten (bis 3,5-fach) und Belegarztvergütung (bis 3,5-fach), Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen-Zuschuss von 110 EUR je zwei Jahre sowie umfassender Zahnersatz-Deckung bis zu 5.200 EUR jährlich im 5. und 6. Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif nimmt die HanseMerkur keine neuen externen Kunden mehr auf, doch bestehende Versicherte des gleichen Anbieters können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig in solche etablierten Tarife wechseln und dabei Altersrückstellungen mitnehmen. Tarife dieser Generation werden oft nicht mehr aktiv vermarktet, dafür bieten sie häufig bessere Konditionen für Bestandskunden, die ihren Schutz optimieren möchten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und klärt, ob dieser HanseMerkur PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt oder welche Optimierung möglich ist.
Basismerkmale
AS3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS3: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS3: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS3: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS3: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




