HanseMerkur AS3, PKE, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS3, PKE, P3, ZV AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AS3, PKE, P3, ZV der HanseMerkur richtet sich an Bestandsversicherte, die umfassenden Versicherungsschutz mit moderater Kostenverantwortung kombinieren möchten. Die Kombination aus 1.000 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr, GOÄ-Höchstsätzen in der ambulanten und stationären Versorgung (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und Einbettzimmer bei stationärer Behandlung positioniert diesen Tarif als solide, noch etablierte Lösung aus der Alten Welt. Privatarztbehandlung, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen mit 110 EUR pro zwei Jahre und ein breites Hilfsmittelspektrum (Hörhilfen, Sprechgeräte, orthopädische Hilfsmittel) runden das Profil ab.
Die internen Tarifwechsel nach §204 VVG bieten Bestandsversicherten der HanseMerkur eine häufig genutzte Optimierungsmöglichkeit. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung unter Druck setzt. Wechsel in offene oder jüngere Tarife der HanseMerkur können in vielen Fällen zu moderaten Beitragsentwicklungen führen, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, sofern der neue Tarif ähnliche Leistungen abdeckt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungspfade in der HanseMerkur für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif konkret verfügbar sind - mit Unterstützung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.
Basismerkmale
AS3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS3: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS3: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS3: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS3: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




