HanseMerkur AS3, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS3, PS3, ZV AW im Detail
Die HanseMerkur AS3, PS3, ZV AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der eine kombinierte ambulante, stationäre und zahnmedizinische Versorgung bietet. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, das heißt bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische und bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen. Mit einem Selbstbehalt von 1.000 EUR pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer-Versorgung im stationären Bereich richtet sich dieser Tarif an kostenbewusste Versicherte, die eine solide Basisversorgung mit Höchstsatz-Erstattung suchen.
Als geschlossener Tarif ist die HanseMerkur AS3, PS3, ZV AW seit langem nicht mehr für Neukunden zugänglich. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu einer intensiveren Beitragsdynamik führt. Für Bestandsversicherte eröffnet sich allerdings eine Perspektive: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht in vielen Fällen eine Reduktion der Prämien, oftmals bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Die hohen Altersrückstellungen, die in diesem Tarif über Jahrzehnte aufgebaut wurden, können bei einem solchen Wechsel häufig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation geeignet sind und wo realistische Ersparnisse liegen.
Basismerkmale
AS3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS3: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS3: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS3: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS3: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




