HanseMerkur AS4, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS4, P3, Z100 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AS4, P3, Z100 AW der HanseMerkur gehört zur Alten Welt und kombiniert umfassende Leistungen mit moderaten Höchstsätzen. Versicherte erhalten ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär Regelleistungen und Belegarztleistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, zahnärztlich 100% Behandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt von 2.000 Euro pro Versicherungsjahr gilt für diese breite Leistungspalette.
Viele Versicherte in älteren Tarifen der Alten Welt sehen sich mit Beitragserhöhungen konfrontiert, die durch die schrumpfende Risikogemeinschaft und demografische Alterung geprägt sind. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem optimierten Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen Prämienraum schaffen und dabei häufig äquivalente oder bessere Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden dabei üblicherweise übernommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob sich ein Wechsel lohnt und welche Optionen zum HanseMerkur PKV-Tarif existieren.
Basismerkmale
AS4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS4: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




