HanseMerkur AS4, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: HanseMerkur AS4, P3, Z80 AW
Der HanseMerkur AS4, P3, Z80 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation, der sich an Bestandskunden des Versicherers richtet, die eine solide ambulante und zahnmedizinische Absicherung bei moderaten Eigenanteilen suchen. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach), kombiniert mit einer Zahnersatz-Beteiligung von 60 Prozent und Zahnbehandlung von 80 Prozent ohne Jahreslimits. Mit einem Selbstbehalt von 2.000 Euro pro Versicherungsjahr und der Kombination aus Mehrbettzimmer im stationären Bereich sowie Belegarztleistungen bietet dieser Tarif eine pragmatische Versicherungslösung für etablierte PKV-Patienten.
Da der Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, gewinnt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an Bedeutung - insbesondere bei steigenden Beiträgen. In vielen Fällen eröffnet sich die Möglichkeit, die Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einem jüngeren Tarif mitzunehmen und dabei niedrigere Prämien zu erreichen, häufig sogar bei gleichwertigen oder verbesserten Leistungen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv geschlossener Tarife führt erfahrungsgemäß zu Beitragserhöhungen über Marktdurchschnitt, weshalb eine regelmäßige Überprüfung von Wechseloptionen sinnvoll ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet eine detaillierte Bewertung des HanseMerkur PKV-Tarifs für Ihre spezifische Situation.
Basismerkmale
AS4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS4: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




