HanseMerkur AS4, P3, ZA100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS4, P3, ZA100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur AS4, P3, ZA100 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG gehört zu einer etablierten Alte-Welt-Tariflinie. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 2.000 EUR bietet dieser Tarif ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Regelleistungen mit Belegarztoptionen, und solide zahnärztliche Absicherung mit 100% für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz bis zu einem gestaffelten Jahresbudget von maximal 5.120 EUR.
Als geschlossener Bestandstarif richtet sich dieser Tarif primär an Versicherte, die bereits in einem HanseMerkur-Tarif registriert sind; neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Allerdings eröffnet sich für bestehende HanseMerkur-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um möglicherweise zu niedrigeren Prämien und gleichen oder besseren Leistungen zu gelangen. In vielen Fällen können dabei die Altersrückstellungen erhalten bleiben und Gesundheitsprüfungen entfallen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt jedoch häufig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, ein Umstand, der die Suche nach Optimierungsalternativen innerhalb der HanseMerkur rechtfertigt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, klärt auf, ob für Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels Einsparpotenziale und Leistungsoptimierungen beim HanseMerkur PKV-Tarif realisierbar sind.
Basismerkmale
AS4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS4: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZA100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
ZA100: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max:
- 1.230,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.460,-EUR im 3.-4.Versicherungsjahr
- 5.120,-EUR im 5.-6.Versicherungsjahr.
ZA100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.




