HanseMerkur AS4, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS4, P3, ZV AW im Überblick
Der HanseMerkur AS4, P3, ZV AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich an Bestandsversicherte richtet, die eine umfangreiche ambulante und zahnmedizinische Versorgung mit Höchstsatzbeteiligung suchen. Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ ab, bietet unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen durch approbierte Ärzte, stationäre Regelleistungen mit Belegarzt-Betreuung bis Höchstsatz, und zahlt für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie initial 100% bis 1.000 DM jährlich. Mit einem Selbstbehalt von 2.000 EUR jährlich und Mehrbettzimmer ist dieser Tarif für Versicherte mit höherer Kostenbeteiligung konzipiert.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der HanseMerkur eine lohnende Option sein. Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich mit schrumpfenden Risikogemeinschaften und entsprechend verschärften Beitragsentwicklungen konfrontiert. Häufig können Versicherte durch einen Wechsel zu einem jüngeren, noch offenen Tarif innerhalb desselben Versicherers Beiträge senken und dabei in vielen Fällen gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren. Die Übernahme von Altersrückstellungen ist in den meisten Fällen möglich, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung in vielen Fällen entfallen kann.
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Basismerkmale
AS4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS4: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




