HanseMerkur AS4, PKE, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS4, PKE, P3, Z100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur AS4, PKE, P3, Z100 AW positioniert sich als Premiumschutz der alten Welt mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von 2.000 EUR pro Versicherungsjahr zahlen Versicherte einen Grundkostenanteil, erhalten dafür aber Einbettzimmer, Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie ohne Sitzungszahl-Obergrenze und Sehhilfen mit 110 EUR pro zwei Jahre runden das Profil ab.
Die geschlossene Risikogemeinschaft ist eine deutliche Besonderheit: Das Kollektiv wächst nicht mehr, was langfristig zu höheren Prämienentwicklungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen ein Weg sein, um die Beitragslast zu senken und gleichzeitig Leistungsstandards zu bewahren oder zu verbessern. Altersrückstellungen und die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung werden individuell geprüft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die optimale Lösung im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio zu finden.
Basismerkmale
AS4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS4: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




