HanseMerkur AS4, PKE, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS4, PKE, P3, ZV AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur AS4, PKE, P3, ZV AW kombiniert hochwertige ambulante Leistungen mit erstklassiger stationärer Versorgung. Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, Chefarzt ab Tag eins und bis zu 60% Zahnersatz-Erstattung prägen diesen etablierten Tarif. Bei einem Selbstbehalt von 2.000 EUR jährlich richtet sich der Tarif an Versicherte mit bewusster Kostenverantwortung, die gleichzeitig umfangreiche Leistungsdeckung erwarten.
In diesem geschlossenen Tarif der alten Welt profitieren bestehende Versicherte des gleichen Versicherers von internen Tarifwechsel-Optionen nach § 204 VVG. Eine schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch regelmäßig zu Beitragserhöhungen. In vielen Fällen ist ein Tarifwechsel zu günstigeren Alternativen möglich, häufig bei Erhalt gleichwertiger Leistungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
AS4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS4: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




