HanseMerkur AS4, PS1, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS4, PS1, PS3, ZV AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AS4, PS1, PS3, ZV der HanseMerkur gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert solide ambulante und stationäre Leistungen mit einem strukturierten Selbstbehalt von 2.000 EUR pro Versicherungsjahr. Ambulant deckt das Tarifbündel ärztliche Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ ab, während Sehhilfen (110 EUR pro zwei Jahre) und unbegrenzte Psychotherapiesitzungen durch niedergelassene Ärzte inkludiert sind. Stationär bietet der Tarif Privatarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer und stationäre Psychotherapie.
Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur können für Bestandsversicherte eine Optimierungschance darstellen. Da es sich um einen geschlossenen Tarif der alten Welt handelt, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich und die Beitragsdynamik verschärft sich. In vielen Fällen lassen sich durch einen internen Wechsel in modernere Tarife Prämien senken oder Leistungen verbessern, während Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden können. Allerdings hängt dies im Einzelfall vom Gesundheitsstatus und den verfügbaren Alternativtarifen ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft detailliert, ob ein Tarifwechsel im HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist und welche besseren Optionen es gibt.
Basismerkmale
AS4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS4: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS4: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS4: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
PS3+PS1: Privatarztbehandlung.
PS3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PS3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




