HanseMerkur ASZG (A), KKE (A), PS1 (A), PS3 (A) NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur ASZG (A), KKE (A), PS1 (A), PS3 (A) NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ASZG (A), KKE (A), PS1 (A), PS3 (A) der HanseMerkur richtet sich an bereits Versicherte, die einen Premium-Standard ohne Selbstbehalt suchen. Die Tarife kombinieren einen Selbstbehalt von 0 Euro mit bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen bei ambulanten ärztlichen Leistungen, Einbettzimmern während stationärer Behandlung und umfassender Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Die Tarifgruppe deckt Chefarztbehandlung ab und bietet erweiterte Leistungen wie bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen-Zuschüsse bis 260 Euro und alternative Medizin nach Hufelandverzeichnis.
Als geschlossener Tarif ist die HanseMerkur-Risikogemeinschaft nicht mehr für Neukunden von außen zugänglich, profitiert aber von ihrem etablierten Versichertenbestand. Die demografische Alterung in der Risikogemeinschaft führt typischerweise zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen können. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren, offenen Tarif der HanseMerkur kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung optimieren und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen ermöglichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Wechselmöglichkeiten im HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation passen.
Basismerkmale
KKE (A), ASZG (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ASZG (A): Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ASZG (A): Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG (A): Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
ASZG (A): Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
KKE (A): Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
ASZG (A): Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG (A): Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE (A): Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
PS3 (A)+PS1 (A): Privatarztbehandlung.
PS3 (A)+PS1 (A): Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PS3 (A), PS1 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ASZG (A): Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ASZG (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ASZG (A): Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ASZG (A): Nicht erforderlich.




