HanseMerkur ASZG (A), KKE (A), PS2 (A), PS3 (A) NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur ASZG (A), KKE (A), PS2 (A), PS3 (A) NW im Überblick
Der HanseMerkur ASZG (A), KKE (A), PS2 (A) und PS3 (A) NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit dem herausragenden Merkmal eines Selbstbehalts von 0 Euro. Die ambulante Versorgung läuft über GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen), bei stationärer Behandlung kommt die Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern hinzu. Das Zahnleistungspaket fällt durch vollständige Kostendeckung der Zahnbehandlung (100%) und 80%-Erstattung von Zahnersatz und Kieferorthopädie auf.
Als geschlossener Tarif ist der ASZG-Verbund nicht mehr für externe Neukundinnen und Neukunden zugänglich; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch tendenziell, was die Beitragsentwicklung mittelfristig unter Druck setzt. Für Versicherte, deren Prämien bereits gestiegen sind, stellt der Wechsel zu einem modernen offenen Tarif oft eine Sparmöglichkeit dar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen innerhalb der HanseMerkur verfügbar sind und ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet die Chancen für Ihren individuellen Fall.
Basismerkmale
KKE (A), ASZG (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ASZG (A): Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ASZG (A): Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG (A): Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
ASZG (A): Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
KKE (A): Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
ASZG (A): Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG (A): Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE (A): Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
PS3 (A)+PS2 (A): Privatarztbehandlung.
PS3 (A)+PS2 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3 (A), PS2 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ASZG (A): Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ASZG (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ASZG (A): Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ASZG (A): Nicht erforderlich.




