HanseMerkur ASZG, PS2, PS3 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur ASZG, PS2, PS3 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif der HanseMerkur ASZG, PS2, PS3 NW ist ein Produkt der neuen Welt mit vollständiger Kostenerstattung im ambulanten Bereich: Behandlungen werden bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche Leistungen, 2,5-fach technische, 1,3-fach Labor) übernommen. Ein Selbstbehalt von 0 Euro pro Versicherungsjahr bedeutet volle Leistung ab dem ersten Euro, ergänzt durch umfassende Zusatzleistungen wie bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, 260 Euro für Sehhilfen alle 24 Monate und breitflächige Naturheilverfahren.
Die Zahnversorgung zeichnet sich durch 100% Erstattung von Zahnbehandlung (einschließlich Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung) und 80% Zahnersatz aus; Kieferorthopädie wird ebenfalls mit 80% erstattet. Jährliche Höchstgrenzen für Zahnersatz und KFO betragen zwischen 770 und 3.070 Euro je nach Versicherungsdauer. Im stationären Bereich bietet der Tarif Privatarztbehandlung mit GOÄ-Höchstsätzen und Zweibettzimmer sowie stationäre Psychotherapie.
Die Frage nach einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG wird für Bestandsversicherte der HanseMerkur häufig relevant, wenn Beitragserhöhungen ein Optimierungspotenzial signalisieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, kann zeigen, ob HanseMerkur PKV-Tarife mit besseren Konditionen erreichbar sind.
Basismerkmale
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ASZG: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
ASZG: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
PS3+PS2: Privatarztbehandlung.
PS3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ASZG: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ASZG: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ASZG: Nicht erforderlich.




