HanseMerkur ASZG, PS3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur ASZG, PS3 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur ASZG, PS3 AW richtet sich an etablierte Versicherte des Unternehmens mit Priorität auf Kostenerstattung ohne finanzielle Barrieren im alltäglichen Versicherungsfall. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro leisten Sie keine Eigenanteile bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Die Ambulanz wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Arztleistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet. Die Zahnbehandlung (inklusive Wurzelbehandlung und Prophylaxe) wird zu 100 Prozent übernommen, während Zahnersatz zu 80 Prozent und Kieferorthopädie zu 80 Prozent erstattet werden. Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, und Sehhilfen werden mit bis zu 260 Euro alle zwei Jahre bezuschusst.
Als geschlossener Tarif der alten Welt profitiert die ASZG, PS3 AW von einer stabilen Bestandsversichertenschaft, doch die schrumpfende Risikogemeinschaft trägt zu einer beschleunigten Beitragsentwicklung bei. Dennoch können bestehende Versicherte der HanseMerkur gemäß §204 VVG in alternative Tarife des gleichen Versicherers wechseln und dabei häufig ihre Altersrückstellungen mitnehmen, was in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führt. Die Prüfung einer Tarifoptimierung lohnt sich besonders, wenn sich Ihre Gesundheitssituation gefestigt hat oder Sie selektive Leistungen nicht in vollem Umfang beanspruchen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale im HanseMerkur PKV-Tarif und prüft, welche internen Tarifoptionen für Ihre individuelle Situation infrage kommen.
Basismerkmale
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ASZG: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
ASZG: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ASZG: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ASZG: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ASZG: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




