HanseMerkur ASZG, PS3 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur ASZG, PS3 NW im Überblick
Die HanseMerkur ASZG und PS3 sind geschlossene Bisex-Tarife der neuen Welt, die Versicherten ohne Selbstbehalt komplett kostenfreien Zugang zu ambulanten Leistungen bieten. Mit GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen deckt dieses Tarifpaar eine umfangreiche medizinische Versorgung ab. Die Zahnersatzleistung beträgt 80 Prozent, die Kieferorthopädie ebenfalls 80 Prozent, und es sind bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr versichert.
Geschlossene Tarife wie diese beiden Versicherungsangebote schrumpfen aufgrund ihrer Nicht-Verfügbarkeit für Neukunden und sehen oft stärkere Beitragsentwicklungen. Für bestehende Versicherte desselben Anbieters eröffnet sich allerdings die Möglichkeit, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere, möglicherweise günstigere HanseMerkur-Tarife zu wechseln. Solche Wechsel sind häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen werden die angesammelten Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm - bewertet, ob der HanseMerkur PKV-Tarif noch optimal zu Ihrer Lebenssituation passt.
Basismerkmale
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ASZG: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
ASZG: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ASZG: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ASZG: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ASZG: Nicht erforderlich.




