HanseMerkur ASZG, PS3, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur ASZG, PS3, PS1 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur ASZG, PS3, PS1 AW ist ein klassischer Bestandstarif der alten Welt ohne Selbstbehalt. Die ambulante Vergütung folgt den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), während die stationäre Privatarztbehandlung sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinausgeht. Bei der zahnmedizinischen Versorgung erhalten Versicherte 100% Erstattung für Behandlung und 80% für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie.
Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft steht dieser Bestandstarif unter Druck durch demografische Alterung und medizinische Kostensteigerungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen HanseMerkur-Tarif kann häufig zu Beitragseinsparungen führen, da neuere Tarife von stabileren Altersstrukturen und effizienteren Kalkulationen profitieren. Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, allerdings können Gesundheitsprüfungen erforderlich sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm Ihre persönliche Wechselsituation und zeigt konkrete Optimierungspotenziale im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio.
Basismerkmale
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ASZG: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
ASZG: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
PS3+PS1: Privatarztbehandlung.
PS3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PS3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ASZG: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ASZG: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ASZG: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




