HanseMerkur ASZG, PS3, PS2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur ASZG, PS3, PS2 AW im Detail
Der HanseMerkur ASZG, PS3, PS2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Tarifwelt, der sich durch seinen vollständigen Verzicht auf einen Selbstbehalt auszeichnet. Versicherte zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsjahr, sondern erhalten für ambulante und stationäre Leistungen Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische und bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen. Die Zahnversorgung ist umfassend: Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, beides mit jährlichen Summenbegrenzungen.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten der HanseMerkur bei Beitragserhöhungen häufig eine Optimierungsmöglichkeit. Da dieser Tarif jedoch geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Prämienentwicklungen führt. Ein Wechsel in einen geöffneten oder jüngeren Tarif im Hause HanseMerkur kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen bei gleichen oder besseren Leistungen führen, während die Altersrückstellungen häufig übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie die Möglichkeiten eines Tarifwechsels im Rahmen der HanseMerkur PKV-Tarif-Optionen und identifiziert das optimale Ziel.
Basismerkmale
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ASZG: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
ASZG: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
PS3+PS2: Privatarztbehandlung.
PS3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ASZG: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ASZG: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ASZG: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




