HanseMerkur AZP (Beitragsstundung), EGO2, PS3: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AZP (Beitragsstundung), EGO2, PS3 im Profil
Der offene Unisex-Tarif AZP (Beitragsstundung) mit Zusätzen EGO2 und PS3 der HanseMerkur kombiniert die Besonderheit eines Beitragsaufschubmodells mit umfassender ambulanter und zahnärztlicher Versorgung. Ohne Selbstbehalt profitieren Versicherte von GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus (ausgenommen ambulante Psychotherapie, Naturheilverfahren und Auslandsimpfungen), von bis zu 260 EUR für Sehhilfen oder 4.000 EUR für operative Sehschärfenkorrektionen, von Psychotherapie mit 50 Sitzungen pro Jahr und einem offenen Hilfsmittelkatalog mit bis zu 15.000 EUR für Krankenfahrstühle.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bleibt auch für diesen offenen, vergleichsweise jungen Tarif eine Option, falls sich Ihre Versicherungssituation ändert oder Sie von optimierten Leistungen profitieren möchten. Da dieser Tarif aktiv am Markt positioniert ist, tendiert die Beitragsentwicklung zu moderateren Steigerungen; dennoch können medizinische Kostensteigerungen auch hier zu Erhöhungen führen. In vielen Fällen ist es möglich, im Rahmen eines Tarifwechsels Altersrückstellungen teilweise oder vollständig zu übernehmen und ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln - die genauen Bedingungen hängen vom konkreten Tarifziel ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer Situation passen und ob ein Wechsel Einsparungen oder bessere Leistungen bringt.
Basismerkmale
AZP (Beitragsstundung)+EGO2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Ausgenommen ambulante Psychotherapie, Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker und Impfungen für Auslandsreisen.
AZP (Beitragsstundung): Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
EGO2: Erstattet werden zusammen mit der Leistung des Haupttarifs max.
- 600,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestell, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten
- 4.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) innerhalb von 60 Monaten. Erneuter Anspruch auf Sehhilfen nach 60 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung.
AZP (Beitragsstundung): 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZP (Beitragsstundung): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
AZP (Beitragsstundung): Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
AZP (Beitragsstundung): 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZP (Beitragsstundung): Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
EGO2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre
- ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
- bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZP (Beitragsstundung)+EGO2: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AZP (Beitragsstundung): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
EGO2: Erstattet werden zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 90% für
- Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Leistungsverzeichnis des Versicherers, auch über die im Verzeichnis genannten Preise hinaus.
Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 120,-EUR pro Kalenderjahr erstattet.
AZP (Beitragsstundung)+EGO2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
AZP (Beitragsstundung), EGO2: Nicht erforderlich.




