HanseMerkur AZP (BRE), EGO2, PS3: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AZP (BRE), EGO2, PS3 im Überblick
Offener Unisex-Tarif der HanseMerkur, der Versicherte mit großzügigen Leistungsstandards positioniert: Ambulant erstattete Gebühren gehen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus (ausgenommen Psychotherapie, Naturheilverfahren und bestimmte Reiseimpfungen), stationäre Regelleistungen werden unbegrenzt erstattet, und bei Zahnleistungen deckt der Basis-Tarif AZP bereits 100 Prozent der Zahnbehandlung sowie 80 Prozent des Zahnersatzes ab. Mit dem Zusatz-Baustein EGO2 erweitern Versicherte die Leistungen erheblich: Sehhilfen bis 600 Euro innerhalb von 24 Monaten, Laser-Operationen bis 4.000 Euro in 60 Monaten, Zahnersatz dann zu 90 Prozent und spezielle Krebsvorsorge-Bluttests ab 18 Jahren.
Der Tarif ist in der neuen Welt kalibriert und richtet sich an Versicherte, die bereits bei der HanseMerkur versichert sind und ihre Leistungen optimieren möchten. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum AZP mit den gewählten Bausteinen ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und oft unter Anrechnung der bisherigen Altersrückstellungen möglich, da der Tarif offen ist und aktiv Wechsler vom gleichen Versicherer aufnimmt. Das offene Kollektiv und die stabile Altersstruktur begünstigen üblicherweise eine mäßigere Beitragsentwicklung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Begleitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Modular-Varianten des HanseMerkur PKV-Tarifs zu Ihrer Situation passen und wie der Wechsel konkret gestaltet werden kann.
Basismerkmale
AZP (BRE)+EGO2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Ausgenommen ambulante Psychotherapie, Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker und Impfungen für Auslandsreisen.
AZP (BRE): Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) und Laser(Lasik)-Operationen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
EGO2: Erstattet werden zusammen mit der Leistung des Haupttarifs max.
- 600,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestell, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten
- 4.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) innerhalb von 60 Monaten. Erneuter Anspruch auf Sehhilfen nach 60 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung.
AZP (BRE): 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZP (BRE): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 15.000,-EUR für Krankenfahrstühle.
AZP (BRE): Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
AZP (BRE): 90% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZP (BRE): Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr für Impfungen vor Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
EGO2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre
- ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
- bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZP (BRE)+EGO2: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AZP (BRE): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
EGO2: Erstattet werden zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 90% für
- Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Leistungsverzeichnis des Versicherers, auch über die im Verzeichnis genannten Preise hinaus.
Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 120,-EUR pro Kalenderjahr erstattet.
AZP (BRE)+EGO2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
AZP (BRE), EGO2: Nicht erforderlich.




