HanseMerkur BSS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur BSS AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif BSS AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG ist ein Tarif der alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die bereits bei diesem Versicherer tätig sind. Mit einem Selbstbehalt von 200 Euro pro Versicherungsjahr, ambulanter Erstattung bis zur 2,3-fachen GOÄ und einer 60-prozentigen Erstattung von Zahnersatz bietet der Tarif eine gemischte Leistungsstruktur, die den Versicherten bei moderaten Selbstbeteiligungen den Zugang zu Regelleistungen ermöglicht.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen eine Möglichkeit sein, um Beitragsbelastungen zu reduzieren oder die Leistungsstruktur an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Da der BSS AW als geschlossener Tarif keine neuen Kunden aufnimmt, ist die Risikogemeinschaft rückläufig. Dies führt häufig zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen, besonders wenn das Versichertenkollektiv altert und medizinische Kosten ansteigen. Ein Tarifwechsel zu einem neueren, offenen Tarif kann stabilere Prämien bieten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Tarifoptionen innerhalb der HanseMerkur zu Ihrer Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm identifiziert Sparpotenziale und überprüft, ob ein HanseMerkur PKV-Tarif ohne Beitragslücke verfügbar ist.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
11,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Ab dem 15.Lebensjahr bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Kostet eine Sehhilfe mehr als 310,-EUR, wird diese ab dem 15.Lebensjahr einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Einschränkung gilt nicht infolge Gebrauchs- oder Funktionsunfähigkeit.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 85% bis 200,-EUR Selbstbeteiligung (darüber 100%) für Bandagen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 520,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.030,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
Nicht erforderlich.




