HanseMerkur KKE, ASZG, PS3, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur KKE, ASZG, PS3, PS1 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur KKE, ASZG, PS3, PS1 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG kombiniert mehrere Premium-Merkmale: Keine Zuzahlung durch den Selbstbehalt, Leistungen nach Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, 100-prozentige Erstattung von Zahnbehandlungen und 80-prozentige Übernahme von Zahnersatz. Hinzu kommen bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, umfangreiche Sehhilfen-Erstattung (bis 260 Euro alle 24 Monate) und Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis.
Allerdings ist dieser Alte-Welt-Tarif mittlerweile geschlossen für externe Neukunden, weshalb sich das Versichertenkollektiv mit den Jahren verkleinert und Beitragsanpassungen tendenziell stärker ausfallen. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur bietet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers, um von moderneren, kostenoptimierteren Tarifen mit besseren Beitragsperspektiven zu profitieren, ohne die Altersrückstellungen zu verlieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein interner Tarifwechsel zu besseren Konditionen realisierbar ist und welche Alternativen im HanseMerkur-Portfolio für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif in Betracht kommen.
Basismerkmale
ASZG, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ASZG: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
ASZG: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
ASZG: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ASZG: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
ASZG+KKE: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.
Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
PS3+PS1: Privatarztbehandlung.
PS3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PS3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ASZG: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ASZG: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ASZG: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ASZG: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




