Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 420 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 15 Sitzungen 80% pro Jahr

HanseMerkur KKE, KV1, PS1 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur KKE, KV1, PS1 NW der HanseMerkur Krankenversicherung AG kombiniert umfassende ärztliche Leistungen mit großzügigen Zahnarztleistungen. Mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von 420 Euro, Erstattungsleistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz (ambulant) und bis zu den Höchstsätzen der GOÄ im stationären Bereich (PS1 auch darüber hinaus), Einbettzimmer und Privatarztbehandlung positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment. Die Zahnersatz-Übernahme von 80 Prozent signalisiert hohen Anspruch bei Zahnlückenersatz.

Als geschlossener Tarif der neuen Welt steht der HanseMerkur KKE, KV1, PS1 NW nicht für externe Neukunden offen, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen; ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung bremsen und häufig mit gleichwertigen oder besseren Leistungen einhergehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel in einen günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif für Sie optimal ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden können.

Basismerkmale

Selbstbehalt420 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KV1, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KV1: Erstattet werden

  • max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KV1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

KV1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.

Vorsorgeuntersuchung

KV1: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.

Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKE: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KV1+PS1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KV1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KV1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KV1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KV1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

KV1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KV1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KKE, KV1, PS1 NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der HanseMerkur?

Der HanseMerkur KKE, KV1, PS1 NW ist nicht mehr für neue, externe Kunden zugänglich. Doch Versicherte der HanseMerkur, die bereits in einem anderen Tarif versichert sind, dürfen nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser bauen auf einem schrumpfenden Versichertenbestand auf, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt.

Das Risikokollektiv wird mit jedem Jahr kleiner, während die Kosten pro Kopf zunehmen. Genau deshalb ist der Tarifwechsel in neue oder günstigere Tarife für Bestandsversicherte so wertvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu umfassenden Informationen auch über geschlossene Tarife und kann konkrete Wechselalternativen empfehlen, die speziell zu Ihrer Lebenssituation passen.

Tarifwechsel beim HanseMerkur KKE, KV1, PS1 NW

Ein Wechsel zu einem günstigeren oder besser passenden Tarif ist über §204 VVG innerhalb der HanseMerkur möglich. Dabei spielen die Altersrückstellungen eine Rolle: In vielen Fällen werden diese bei einem Wechsel angerechnet, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition und zeigt konkrete Wechselwege auf. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um zu erfahren, welche Einsparungen möglich sind: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im HanseMerkur KKE, KV1, PS1 NW - Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife der neuen Welt wie KKE, KV1, PS1 NW werden mit sinkender Versichertenzahl zunehmend teuer. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, die Pro-Kopf-Kosten steigen überproportional, und medizinische Kostensteigerungen verschärfen diese Entwicklung. Eine Beitragserhöhung ist nicht ungewöhnlich, sondern eher die Regel bei geschlossenen Bestandstarifen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann der Ausweg sein: Offene oder neuere Tarife profitieren von einer ausgewogenen Altersstruktur und moderaterer Beitragsentwicklung. Oft sind vergleichbare oder sogar bessere Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien verfügbar. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der HanseMerkur-Seite an, um die Entwicklung dieses Tarifs nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optimierungswege: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKE, KV1, PS1 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz zu 80 Prozent, Kieferorthopädie zu 60 Prozent (plus 20 Prozent bei Behandlungserfolg). Sehhilfen werden mit bis zu 260 Euro pro Anspruch erstattet. Psychotherapie ist mit 80 Prozent bis maximal 15 Sitzungen pro Jahr (max. 80 Euro pro Sitzung) enthalten. Im stationären Bereich übernimmt der Tarif Privatarztbehandlung im Einbettzimmer.
Der Tarif ist geschlossen - es werden keine neuen, externen Kunden mehr aufgenommen. Für bestehende HanseMerkur-Versicherte ist ein Wechsel in diesen Tarif aber über §204 VVG möglich. Die Geschlossenheit bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft, was in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Das ist ein klassisches Merkmal älterer, geschlossener Tarife in der PKV.
Die jährliche Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) beträgt 420 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag wird vor der Leistungserstattung aufgerechnet. Mit 420 Euro liegt dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment und ist weder komplett beitragsfrei noch extrem hoch. Die Summe setzt sich aus Behandlungskosten im ambulanten und zahnmedizinischen Bereich zusammen.
Ja, ein Tarifwechsel ist über §204 VVG innerhalb der HanseMerkur möglich. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen angerechnet und häufig ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen unserer PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen.
Ein Wechsel ist oft sinnvoll, besonders wenn Sie von Beitragserhöhungen betroffen sind. Der geschlossene Status führt zu steigenden Prämien; offene oder neue HanseMerkur-Tarife bieten häufig bessere Beitragsstabilität bei vergleichbaren Leistungen. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativtarife. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob und wann ein Wechsel finanzielle oder leistungsmäßige Vorteile bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert