Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KKEH, KVE1 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif KKEH und KVE1 NW der HanseMerkur richtet sich an bestehende Versicherte, die einen prämiengünstigen Tarif der neuen Welt ohne Selbstbeteiligung suchen. Mit Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) und 100% Zahnbehandlung bietet dieser Tarif solide ambulante und stationäre Leistungen, wobei die Unterbringung im Mehrbettzimmer erfolgt. Naturheilverfahren und umfangreiche Hilfsmittel sind zu 90% erstattet; Sehhilfen werden mit bis zu 100 Euro alle drei Jahre unterstützt.

Als geschlossener Tarif nimmt die HanseMerkur hier keine neuen, externen Kunden auf; interne Wechsler innerhalb der HanseMerkur können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, was viele Versicherte zu einem Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif bewegt. Dies macht den Tarif gerade für Bestandsversicherte interessant, die ihre Prämien optimieren möchten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob Sie in einen besseren HanseMerkur PKV-Tarif wechseln können und welche Ersparnis realistisch ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den KKEH und KVE1 NW?

Ein geschlossener Tarif wie der KKEH und KVE1 NW steht nur noch Bestandsversicherten der HanseMerkur offen, nicht aber Neukunden von außerhalb. Das ist typisch für Tarife der neuen Welt, die vor Jahren eingeführt wurden und inzwischen reifen Altersstrukturen unterliegen. Die Altersverteilung ist ungünstiger als bei offenen Tarifen, weshalb die Risikogemeinschaft stetig schrumpft - ein Faktor, der Beitragssteigerungen beschleunigt.

Trotzdem können Sie als HanseMerkur-Versicherter gemäß §204 VVG in diese Tarife wechseln. Ältere, geschlossene Tarife werden von vielen Maklern und Versicherern nicht aktiv kommuniziert, sodass nur wenige Versicherte von ihnen wissen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene HanseMerkur-Tarife und kann Sie individuell beraten, ob solch ein Wechsel zu Ihrem Profil passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Optionen im Detail

Der §204 VVG erlaubt es Ihnen, intern zu einem anderen HanseMerkur-Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können dabei bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist eine neue Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Wenn der KKEH und KVE1 NW nicht mehr zu Ihren Anforderungen passt - etwa weil die Beiträge zu stark steigen - kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysieren, ob alternative Tarife bei der HanseMerkur bessere Bedingungen bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welcher Wechsel Ihr Preis-Leistungs-Verhältnis optimiert: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im KKEH und KVE1 NW: So reagieren Sie richtig

Der KKEH und KVE1 NW befindet sich in der neuen Welt und weist die typische Altersstruktur eines geschlossenen Tarifs auf: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, während die Restversicherten älter werden. Diese demografische Entwicklung führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen - eine Realität, mit der viele Versicherte in geschlossenen Tarifen kämpfen. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen, die flächendeckend wirken.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist hier oft die beste Lösung. Häufig finden sich jüngere, offene Tarife bei der HanseMerkur mit besseren Beitragsprognosen und gleichwertigen oder besseren Leistungen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung für diesen Tarif nachzuvollziehen und Ihre Handlungsfähigkeit zu prüfen. Dann nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Alternativen zu bewerten: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE1 NW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt: Ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Laborarbeit), Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 80%, Sehhilfen bis 100 Euro alle 3 Jahre, Hilfsmittel zu 90% (Hörhilfen bis 1.000 Euro pro Fall, orthopädische Versorgung), Naturheilverfahren bis 80-160 Euro jährlich, stationäre Psychotherapie, und Impfungen bis 100 Euro beim Reisen. Alle Zahnleistungen unterliegen jährlichen Limits (600-4.000 Euro je nach Versicherungsdauer).
Der Tarif ist ein geschlossener Bisex-Tarif, das heißt, er nimmt keine Neukunden mehr auf. Das hat zur Folge, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und eine überalterte wird. Dies führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen. Allerdings können Bestandsversicherte der HanseMerkur weiterhin in diesen Tarif wechseln - was ihn für interne Optimierungen interessant macht.
Der Selbstbehalt ist Null Euro - ein großer Vorteil dieses Tarifs. Sie zahlen keine jährliche Eigenbeteiligung und profitieren direkt von allen Leistungen ohne Kostenabzug pro Versicherungsjahr. Das macht den Tarif besonders für Versicherte mit häufigen Arztbesuchen oder zahnärztlicher Behandlung attraktiv.
Ja, Sie können intern einen anderen HanseMerkur-Tarif wählen - das ist das Recht nach §204 VVG. In vielen Fällen sind günstigere offene Tarife verfügbar, in denen Altersrückstellungen häufig übernommen werden und Gesundheitsprüfungen oft entfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen behandelt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft dies im Detail für Ihre Situation.
Ein Wechsel lohnt sich oft dann, wenn Ihre Beiträge überproportional steigen oder Sie eine andere Raumklasse (beispielsweise Einbettzimmer) wünschen. Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, der Höhe der Altersrückstellungen und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob und wann sich ein Wechsel rechnet - individuell auf Ihre Voraussetzungen zugeschnitten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert