Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KKEH, KVE1, PKE NW im Überblick

Die geschlossenen Bisex-Tarife KKEH, KVE1 und PKE in der neuen Welt der HanseMerkur richten sich an Bestandsversicherte, die umfangreiche Leistungen ohne Eigenanteil bei ambulanter Versorgung suchen. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro entfallen Zuzahlungen im regulären Leistungsfall komplett; hinzu kommen Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Einbettzimmer, Zahnbehandlung zu 100% sowie Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%. Alternative Heilverfahren, Vorsorge und Sehhilfen bis 100 Euro sind ebenfalls enthalten.

Da es sich um geschlossene Tarife handelt, erfolgen Neuzugänge nicht mehr. Die Versichertenkollektive dieser älteren Module schrumpfen, was tendenziell zu höheren Beitragsentwicklungen führt. Für Versicherte, die bereits in einem dieser Tarife Altersrückstellungen aufgebaut haben, bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur eine Chance, in günstigere Module zu wechseln und die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitzunehmen - wobei Gesundheitsfragen erforderlich werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif möglich und sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1+PKE: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für die KVE1 und PKE der HanseMerkur?

Der geschlossene Status signalisiert, dass die HanseMerkur KKEH, KVE1 und PKE keine Neukunden von außen mehr aufnehmen. Das Versichertenkollektiv besteht ausschließlich aus Bestandsversicherten, die vor der Schließung in diese Module eingetreten sind. Besonders ab einem bestimmten Eintrittsalter oder bestimmtem Tarifalter wurde der Zugang reduziert oder ganz gestoppt. Diese Entwicklung hat Folgen: Während sich die Altersstruktur des Bestands kontinuierlich nach oben verschiebt, sinkt die Quote der jüngeren, gesünderen Versicherten, was Kostentrends verschärft. Allerdings können Bestandsversicherte der HanseMerkur auch in geschlossene Tarife wechseln - ein Vorteil des internen Tarifwechsels nach §204 VVG.

Geschlossene Tarife aus der neuen Welt wie KVE1 und PKE werden von der HanseMerkur oft weniger aktiv kommuniziert oder in der öffentlichen Tariflandschaft prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Bestands- und Geschlossenen-Module und kann prüfen, ob ein Wechsel in solche oder aus solchen Tarifen in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG bei der HanseMerkur: Ihre Chancen

Der interne Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur nach §204 VVG ist ein gesetzliches Wechselrecht, das Bestandsversicherten offensteht - unabhängig davon, ob der aktuelle Tarif offen oder geschlossen ist. Bei einem Wechsel zu einem günstigeren Tarif besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Altersrückstellungen in vielen Fällen teilweise oder vollständig übernommen werden. Allerdings ist zu beachten, dass Gesundheitsfragen erneut erforderlich sein können und der genaue Umfang der Übernahme vom konkret gewählten Zieltarif abhängt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkrete Wechseloptionen bei der HanseMerkur und kalkuliert, wie sich Ihre Prämie durch einen Tarifwechsel entwickeln könnte. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen transparent, welche Alternativen bestehen und mit welchen Kosten Sie rechnen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVE1 und PKE: Tarifwechsel als Ausweg

Die geschlossenen Module KKEH, KVE1 und PKE erleben typischerweise über die Jahre steigende Beitragsforderungen, weil das Versichertenkollektiv immer älter wird und nicht durch junge Neuzugänge verjüngt wird. Hinzu kommen die regulären medizinischen Kostensteigerungen und Leistungsdynamiken, die auch die HanseMerkur zu Beitragsanpassungen zwingen. Besonders bei älteren Bestandskollektiven wirken sich demografische Effekte verstärkt aus.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet einen praktischen Weg, der Beitragsbelastung zu begegnen. In vielen Fällen existieren bei der HanseMerkur aktuell offene oder weniger geschlossene Module mit besserer Altersstruktur und damit moderaterer Prämiendynamik, in die ein Wechsel mit teilweiser oder vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist. Prüfen Sie zunächst den Beitragserhöhungs-Chart, um die Kostentendenz Ihres Tarifes einzuordnen. Danach unterstützt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkret beim Wechsel: Unser Team zeigt Ihnen, welche Alternativen zu besseren Konditionen verfügbar sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE1, PKE NW

Der KVE1 bietet eine umfangreiche Versorgung: Ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80% mit einer Jahreserstattungsgrenze (2.400 Euro ab dem 7. Versicherungsjahr), Kieferorthopädie zu 80%, Sehhilfen bis 100 Euro alle 36 Monate, Hilfsmittel wie Hörhilfen und Orthesen zu 90%, Naturheilverfahren bis 160 Euro pro Jahr, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Stationär ist Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und stationäre Psychotherapie enthalten. Psychotherapie in der Ambulanz wird nicht erstattet.
Der KVE1 ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass die HanseMerkur keine Neuversicherten mehr in diesen Tarif aufnimmt. Die Versichertenkollektive schrumpfen dadurch, da keine Verjüngung durch Neuzugänge stattfindet. Dies führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, da ältere Versicherte anteilsmäßig größer werden und die medizinischen Kosten nach oben treiben. Allerdings können Bestandskunden der HanseMerkur innerhalb der Versicherung zu diesem Tarif wechseln oder ihn via §204 VVG verlassen.
Der KVE1 hat einen Selbstbehalt von 0 Euro. Das heißt, Sie zahlen in keinem Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung - alle Leistungen werden ohne Eigenanteil erstattet, sofern die Höchstgrenzen (wie die Jahresgrenzen bei Zahnersatz oder alternativen Heilverfahren) nicht überschritten werden. Diese Besonderheit macht den KVE1 besonders attraktiv für Versicherte, die vollständig von Zuzahlungen befreit sein möchten.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur. In vielen Fällen können Sie in einen günstigeren, aktuelleren Tarif mit besserer Altersstruktur wechseln und dabei Ihre bereits aufgebauten Altersrückstellungen zumindest teilweise mitnehmen. Allerdings können Gesundheitsfragen erneut erforderlich sein und der genaue Umfang der Altersrückstellungen-Übernahme hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Tarifwechsel lohnt sich vor allem, wenn Sie in den nächsten Jahren mit deutlichen Beitragssteigerungen rechnen und eine Alternative mit besserer Kostenentwicklung finden können. Da KVE1 und PKE geschlossene Tarife sind, sinkt die Beitragsstabilität tendenziell. Wie attraktiv ein Wechsel für Sie persönlich ist, hängt vom genauen Vergleich mit anderen HanseMerkur-Modulen, Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der Größe Ihrer Altersrückstellungen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkrete Alternativen und kalkuliert durch, welche Option wirtschaftlich am sinnvollsten ist - mit Berücksichtigung aller Leistungsunterschiede und Prämieneffekte.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert