Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KKEH, KVE1, PS1 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KKEH, KVE1, PS1 NW der HanseMerkur-Gruppe kombiniert Premiummerkmale mit planungssicherer Kostenstruktur: Kein Selbstbehalt, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, GOÄ bis zu den Höchstsätzen (ambulant bis 3,5-fach), 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz mit gestaffelten Jahresobergrenzen bis 4.000 EUR. Dieser Tarif richtet sich an Bestandsversicherte, die umfassende Leistungen ohne Eigenbelastung suchen und langfristige Planbarkeit bevorzugen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann für Bestandsversicherte dieses Tarifs eine Option darstellen, wenn die Beiträge deutlich steigen. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu optimierten Alternativtarifen der Versicherer Prämien senken, während Altersrückstellungen in der Regel angerechnet werden und die Leistungen gleichwertiger bleiben. Die geschlossene Risikogemeinschaft verzeichnet durch Fluktuation tendenziell ein ungünstigeres Schadensaufkommen, was die Dynamik der Beiträge erhöht.

Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsfragen möglich ist und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden, klärt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für den HanseMerkur PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1+PS1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVE1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KKEH, KVE1, PS1 NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des HanseMerkur KKEH, KVE1, PS1 NW?

Der Tarif steht für Neukunden der HanseMerkur nicht mehr offen; der Versichererbestand ist fixiert. Das hat zur Folge, dass die Risikogemeinschaft durch Kündigungen und Todesfälle schrumpft, während die verbleibenden Versicherten die Kosten mittragen. Dieser Effekt führt tendenziell zu höheren Beitragssätzen über die Jahre. Bestehende Versicherte der HanseMerkur können über den Weg des internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG jedoch weiterhin in solche Tarife wechseln.

Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht aktiv am Markt kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das gesamte Portfolio und kann einschätzen, ob dieser oder ein anderer Bestandstarif der HanseMerkur zu Ihrer Situation passt und welche Optimierungen möglich sind.

Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur: Wie funktioniert es beim KKEH, KVE1, PS1 NW?

Der §204 VVG erlaubt es HanseMerkur-Versicherten, in andere Tarife derselben Gesellschaft zu wechseln, ohne die Krankenkasse zu wechseln. Bei einem Wechsel werden Ihre Altersrückstellungen in der Regel angerechnet, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - doch dies hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Fokus liegt auf Tarifoptimierung ohne Versichererwechsel: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Police und identifiziert verfügbare Alternativtarife mit besseren Konditionen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine klare Übersicht, welche Wechselmöglichkeiten sinnvoll sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im HanseMerkur KKEH, KVE1, PS1 NW: Handlungsoptionen

Dieser geschlossene Tarif der Neuen Welt trägt das strukturelle Merkmal einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, wodurch der Kostendeckungsgrad pro verbleibendem Versicherten steigt. Medizinische Kostensteigerungen und Alterungseffekte im Bestand verschärfen die Beitragsdynamik zusätzlich, da die Quote junger, gesünderer Versicherter sinkt. Beitragserhöhungen folgen dieser mathematischen Zwangsläufigkeit, auch wenn die Versicherer diese durch Optimierungen zu begrenzen versuchen.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG bietet hier einen bewährten Weg: Viele Versicherte finden bei der HanseMerkur günstigere Alternativtarife, die ähnliche oder bessere Leistungen anbieten. Nutzen Sie unseren Überblick über die Beitragshistorie in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung des KKEH, KVE1, PS1 NW nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und deren Einsparpotenziale auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE1, PS1 NW

Der Tarif bietet 0 EUR Selbstbehalt, 100% Zahnbehandlung (einschließlich Prophylaxe, Wurzelbehandlung, professionelle Reinigung), 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie mit Jahresobergrenzen von 600 EUR (1.-2. Jahr) bis 4.000 EUR (ab 7. Jahr), Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, ambulante GOÄ bis 3,5-fach, Sehhilfen bis 100 EUR alle 36 Monate, Hilfsmittel zu 90% (Hörhilfen bis 1.000 EUR), Naturheilverfahren bis 80-160 EUR je nach Versicherungsjahr sowie stationäre Psychotherapie. Ambulante Psychotherapie ist nicht enthalten.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, die HanseMerkur nimmt über ihn keine Neukunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe über die Jahre schrumpft - durch Kündigungen, Todesfälle und Altersausfälle. Diese Schrumpfung führt zu höheren Kosten pro verbleibendem Versicherten und damit tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen. Bestandsversicherte der HanseMerkur können jedoch über einen internen Tarifwechsel weiterhin in alternative Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass Sie bei ambulanten und stationären Behandlungen sowie bei Zahnbehandlungen keine Eigenbelastung tragen - alle erstattungsfähigen Leistungen werden zum vereinbarten Prozentsatz übernommen, ohne dass Sie eine Selbstbeteiligung leisten müssen. Dies ist insbesondere im Vergleich zu Tarifen mit 500 EUR oder 1.000 EUR SB eine Besonderheit und vereinfacht die Kostenplanung erheblich.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist innerhalb der HanseMerkur möglich. In vielen Fällen können Sie zu einem günstigeren Tarif wechseln, der ähnliche oder gleichwertige Leistungen bietet. Ihre Altersrückstellungen werden oft angerechnet, und eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings: Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen umsetzbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nach Analyse Ihrer individuellen Situation beurteilen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zur persönlichen Beratung.
Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn die Beiträge deutlich gestiegen sind und Sie weniger premium-intensive Leistungen benötigen - beispielsweise wenn der Einbettzimmer-Anspruch oder die maximale Zahnersatz-Quote nicht erforderlich sind. Allerdings spielt Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die Verfügbarkeit von günstigeren Alternativtarifen bei der HanseMerkur eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet auf Basis Ihrer individuellen Daten, ob und welche Wechseloptionen für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert