Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KKEH, KVE2 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif KKEH und KVE2 der HanseMerkur kombiniert stationäre Regelversorgung im Mehrbettzimmer mit einem breiten ambulanten Leistungsspektrum. Der Tarif erstattet Ambulanzleistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für Technik, 1,3-fach für Labore), berücksichtigt Naturheilverfahren, deckt Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80% ab, und gewährt jährliche Sehhilfen-Erstattungen von bis zu 100 EUR. Mit einem Selbstbehalt von 300 EUR pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif eine solide Basisabsicherung ohne Privatzimmer-Anspruch.

Da der Tarif geschlossen ist, können nur Bestandsversicherte des gleichen Versicherers über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin beitreten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt bei geschlossenen Neukundenverträgen in der Regel zu steigenden Prämien, weshalb viele Versicherte dieser Generationen mit Beitragserhöhungen konfrontiert werden. Ein Tarifwechsel zu einem neueren, offenen Tarif kann in vielen Fällen Prämienersparnisse und bessere Altersrückstellungs-Erhaltung bieten, setzt aber voraus, dass eine Altersrückstellung vorhanden ist und Gesundheitsfragen erneut beantwortet werden müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE2: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE2: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE2: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE2: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVE2: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE2: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Wie positioniert sich der KKEH und KVE2 als geschlossener Tarif?

Dieser geschlossene Bisex-Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf, steht aber bestehenden Versicherten der HanseMerkur offen, die einen internen Tarifwechsel anstreben. Geschlossene Tarife wie der KKEH und KVE2 profitieren nicht von einem kontinuierlichen Zufluss junger Versicherter; die Altersstruktur im Versichertenkollektiv verschärft sich, was Beitragsdruck aufbaut. Viele ältere, geschlossene Tarife werden nicht mehr aktiv kommuniziert oder in Tarifvergleichen öffentlich gelistet.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und geschlossenen Tarife und kann Ihnen helfen, zu bewerten, ob ein Wechsel zu einem moderneren Tarif der Neuen Welt sinnvoll ist. Gerade bei Beitragserhöhungen können Ausweichoptionen unter §204 VVG Spielraum bieten.

Tarifwechsel im KKEH und KVE2 - Ihre Chancen nach §204 VVG

Als Bestandsversicherter der HanseMerkur können Sie innerhalb des gleichen Versicherers in einen anderen Tarif wechseln. Dabei werden Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen übernommen wird, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

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Beitragserhöhungen bei diesem geschlossenen Tarif richtig einordnen

Der geschlossene Tarif KKEH und KVE2 ist mit einer schwindenden Versichertenbasis konfrontiert, die typischerweise zu höheren Prämiensprüngen führt als bei offenen Tarifen mit aktivem Neukunden-Zustrom. Gleichzeitig wirken sich medizinische Kostensteigerungen und die demografische Alterung des Bestands beschleunigend aus. Viele Versicherte dieses Tarifs sehen sich mit deutlichen Beitragserhöhungen konfrontiert und suchen nach Alternativen.

Ein interner Tarifwechsel bei der HanseMerkur kann häufig eine Antwort sein, besonders auf neuere Tarife der Neuen Welt. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung Ihres Tarifs konkret nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart Ihnen konkrete Optimierungspotenziale: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE2 NW

Der Tarif kombiniert ambulante GOÄ-Höchstsätze (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach Technik, 1,3-fach Labor), Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Sehhilfen-Erstattung bis 100 EUR alle 36 Monate, Naturheilverfahren bis 160 EUR im 2. Jahr, stationäre Psychotherapie, Impfungen bis 100 EUR bei Auslandsreisen, Hilfsmittel zu 90% (Hörhilfen bis 1.000 EUR pro Versicherungsfall, Orthesen, Prothesen), Zahnersatz-Jahreslimit ab 2.400 EUR im 3. Jahr und 4.000 EUR ab dem 7. Versicherungsjahr sowie Mehrbettzimmer ohne Privatarzt-Anspruch.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, neue externe Kunden können nicht mehr eintreten. Nur Bestandsversicherte der HanseMerkur können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertenbasis führt dazu, dass das Kollektiv altert und Beitragssteigerungen in der Regel überdurchschnittlich ausfallen.
Der Selbstbehalt beträgt 300 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen und positioniert den Tarif im mittleren Segment: Nicht kostenlos wie 0-EUR-Tarife, aber auch nicht im hohen Bereich der 500-1.000-EUR-Selbstbeteiligungen. Eine typische monatliche Kostenfeststellung tritt bei jedem Versicherungsfall auf.
Ja, mit Bestandskunden-Status können Sie nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur zu einem günstigeren Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen mitgenommen, doch ob eine Gesundheitsprüfung entfällt und wie viel Altersrückstellung übernommen wird, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Ihre Spielräume auf.
Das hängt stark ab: Wenn Sie bereits mehrere Jahre versichert sind und Altersrückstellungen aufgebaut haben, kann ein Wechsel zu einem modernen Neuwelt-Tarif rentabel sein - gerade angesichts der Beitragsbelastung bei schrumpfenden Kollektiven. Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, die verfügbaren Alternativtarife und die Höhe Ihrer Altersrückstellung entscheiden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret, ob und welche Tarife für Sie eine bessere Prämie bei gleichen oder besseren Leistungen bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert