Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KKEH, KVE2, PKE NW im Profil

Der HanseMerkur KKEH, KVE2, PKE NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 300 Euro pro Versicherungsjahr. Mit Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer bei stationärer Behandlung, Chefarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz etabliert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Versicherte, die umfassende Leistungen mit moderatem Selbstbehalt bevorzugen. Der Tarif wird nicht mehr aktiv zu Neukunden geöffnet.

Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft ist dieser Plan verstärkt Beitragserhöhungen ausgesetzt. Dies ergibt sich aus der demografischen Alterung des geschlossenen Kollektivs und dem dadurch sinkenden Anteil jüngerer Versicherter, die die Kosten mittragen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen Beitragsreserven freisetzen und neue Optimierungspotenziale erschließen. Die Altersrückstellungen werden dabei häufig teilweise oder vollständig übernommen, eine Gesundheitsprüfung entfällt oft.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Optionen für Ihre Situation sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE2: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE2: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE2: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE2+PKE: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE2+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE2, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE2: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der HanseMerkur?

Der KVE2 und PKE NW gehören zu den Bestandstarifen der HanseMerkur, die keine Neukunden mehr akzeptieren. Dies bedeutet, dass Versicherte außerhalb der HanseMerkur keinen Zugang zu diesen Tarifen haben. Gleichzeitig können bestehende Versicherte derselben Versicherung über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche geschlossenen Tarife wechseln - diese Möglichkeit bleibt ihnen erhalten, da sie bereits Teil der HanseMerkur-Gemeinschaft sind.

Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu einer ungünstigen Altersstruktur: Der Anteil älterer, kostenintensiverer Versicherter wächst, während der Anteil der jüngeren Versicherten sinkt. Dies zieht Beitragserhöhungen nach sich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt geschlossene Tarife und kann bewerten, ob ein Wechsel innerhalb der HanseMerkur Ihre Situation verbessert.

Tarifwechsel im KVE2, PKE NW: Welche Wechseloptionen gibt es?

Innerhalb der HanseMerkur haben Sie das Recht auf einen Tarifwechsel nach §204 VVG, ohne dabei zu einem anderen Versicherer wechseln zu müssen. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche HanseMerkur-Tarife günstiger sind und welche Leistungen Sie im neuen Tarif erhalten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVE2, PKE NW: Wie reagieren Sie sinnvoll?

Der geschlossene Status des KVE2 und PKE NW verschärft die Beitragserhöhungsdynamik: Eine stagnierende oder schrumpfende Versichertengemeinschaft kann steigende medizinische Kosten nicht durch Neukundengewinnung ausgleichen. Die überalternde Risikogemeinschaft wird durch höhere Ausgaben pro Versicherten belastet, wodurch die Prämienentwicklung überdurchschnittlich ausfällt. In dieser Situation ist der Tarifwechsel nach §204 VVG häufig eine wirksame Gegenstrategie: In den meisten Fällen finden sich innerhalb der HanseMerkur attraktive Alternativtarife mit besserer Beitragsstabilität.

Überprüfen Sie die Entwicklung Ihrer Beiträge im Beitragserhöhungs-Chart, um das Ausmaß der Belastung zu verstehen. Der Wechsel in einen jüngeren oder offeneren Tarif kann sowohl Ihre aktuelle Prämie senken als auch die Erhöhungsdynamik abschwächen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkret, wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE2, PKE NW

Der Tarif bietet Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-faches GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-faches für technische Leistungen), Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Ambulant sind 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz, 80% Kieferorthopädie und 90% Hilfsmittel enthalten. Für Sehhilfen werden maximal 100 Euro alle 36 Monate erstattet. Stationäre Psychotherapie ist mitversichert, ambulante Psychotherapie jedoch nicht. Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden. Das bedeutet, dass die HanseMerkur diesen Plan nicht aktiv an neue Versicherte vermarktet und neue externe Kunden nicht aufnimmt. Für bereits Versicherte der HanseMerkur bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragserhöhungen, da der Anteil älterer und teurerer Versicherter überproportional wächst.
Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag liegt im unteren bis mittleren Bereich und wird von den Versicherten pro Kalenderjahr selbst gezahlt, bevor die HanseMerkur ihre Leistungen erbringt. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Leistungen einheitlich.
Ja, innerhalb der HanseMerkur können Sie einen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen, ohne die Versicherung zu wechseln. In vielen Fällen sind niedrigere Beiträge mit gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich. In den meisten Fällen werden die Altersrückstellungen übernommen und eine Gesundheitsprüfung entfällt. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen behandelt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel kann sich lohnen, insbesondere wenn Sie unter den Beitragserhöhungen des geschlossenen Tarifs leiden. Versicherte in mittlerem Alter mit stabiler Gesundheit profitieren häufig von einem Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif mit günstigerer Beitragsdynamik. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihre bisherigen Leistungsinanspruchnahmen und die verfügbaren Alternativtarife. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret, welcher Tarif für Ihre Situation optimal ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert