Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KKEH, KVE2, PS1 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KKEH, KVE2 und PS1 der HanseMerkur Krankenversicherung ist ein Tarifverbund der neuen Welt mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 EUR. Ambulante Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, zum 2,5-fachen für technische und zum 1,3-fachen für Laborleistungen. Stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung mit Entgelterstattung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus im Einbettzimmer. Bei Zahnersatz liegt die Erstattung bei 80 Prozent, Kieferorthopädie wird ebenfalls mit 80 Prozent bezuschusst.

Die geschlossene Tarifkombination richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Versicherers, die einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Geschlossene Tarife wie dieses Paket werden nicht mehr für Neukunden angeboten und erleben tendenziell eine steigende Beitragsdynamik, da die Versichertengruppe schrumpft und altert. Ein Wechsel in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif ist aber häufig in den meisten Fällen auch ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der bisherigen Altersrückstellungen möglich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, ob sich ein Tarifwechsel für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif rechnet und welche Optionen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE2: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE2: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE2: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE2+PS1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE2+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVE2, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE2: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der KKEH, KVE2, PS1 ein geschlossener Tarif ist

Der Bisex-Tarifverbund KKEH, KVE2 und PS1 der HanseMerkur ist geschlossen für externe Neukunden, aber keineswegs für Bestandsversicherte des Versicherers verschlossen. Wer bereits bei der HanseMerkur versichert ist, kann nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das ist das entscheidende Merkmal interner Tarifwechsel: Sie bleiben bei demselben Versicherer, profitieren aber von einer möglicherweise günstigeren oder leistungsgerechteren Tarifkombination.

Geschlossene Tarife wie dieser erleben typischerweise eine schärfere Beitragsentwicklung, weil die Versichertengruppe nicht mehr wächst und deren Durchschnittsalter kontinuierlich ansteigt. Das bedeutet höhere Pro-Kopf-Kosten und damit verbundene Prämiensteigerungen. Ältere Tarifkombinationen sind daher oft nicht mehr im öffentlichen Fokus oder in Tarifkomparatoren gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über auch geschlossene Tarife und kann genau analysieren, ob und wann ein Wechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen und Bedingungen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur ist in vielen Fällen ohne eine erneute ärztliche Gesundheitsprüfung möglich. Die gute Nachricht: Ihre bisherigen Altersrückstellungen werden häufig teilweise oder vollständig übernommen, was erheblich zu Beitragseinsparungen beitragen kann. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Viele Versicherte dieses geschlossenen Tarifs entdecken durch einen Wechsel in ein offenes oder preisoptimiertes Tarifmodell Sparpotenziale, ohne dabei auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle verfügbaren Alternativen innerhalb der HanseMerkur und zeigt auf, welche Kombinationen zu Ihrer Situation passen. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Tarifwechsel-Chancen sich für Sie eröffnen.

Beitragserhöhung im KKEH, KVE2, PS1: Wie Sie reagieren können

Geschlossene Bisex-Tarife wie dieser Tarifverbund sind charakteristischerweise stärker von Beitragserhöhungen betroffen. Der Grund liegt in der schrumpfenden und alternden Versichertengruppe: Neue Kunden kommen nicht hinzu, um ihre jüngeren Altersquoten ausgleichend einzubringen. Gleichzeitig wirken sich medizinische Kostensteigerungen und das höhere Durchschnittsalter der bestehenden Versichertengruppe auf die Prämien aus.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG bietet einen direkten Lösungsansatz: Durch einen Wechsel in einen offenen, jüngeren oder anderweitig optimierten Tarifverbund der HanseMerkur können Versicherte in vielen Fällen ihre Beitragsbelastung senken und von einer stabileren Beitragsdynamik profitieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung mit anderen HanseMerkur-Tarifen - ein Indikator für das Sparpotenzial. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkretisiert diese Chancen für Ihre persönliche Situation. Jetzt anmelden und lassen Sie sich einen maßgeschneiderten Tarifwechsel-Plan erstellen.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE2, PS1 NW

Der Tarifverbund kombiniert ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ-Satzhöhe für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Versicherte bekommen stationär Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus. Sehhilfen werden alle 36 Monate bis 100 EUR erstattet. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz und Kieferorthopädie jeweils zu 80 Prozent. Im ersten und zweiten Versicherungsjahr liegt die Jahresobergrenze für Zahnersatz und KFO bei 600 EUR, ab dem siebten Jahr bei 4.000 EUR jährlich. Medizinische Hilfsmittel werden zu 90 Prozent aus einem geschlossenen Katalog erstattet, etwa Hörhilfen bis 1.000 EUR pro Fall. Mit 300 EUR Selbstbehalt jährlich bietet der Tarif eine gemäßigte Kostenbeteiligung.
Der Tarifverbund ist geschlossen für externe Neukunden. Das heißt: Die HanseMerkur nimmt über diesen Tarif keine neuen Kunden von außen auf. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur bedeutet das aber nicht, dass dieser Tarif unerreichbar ist. Nach §204 VVG können Versicherte desselben Versicherers intern wechseln. Die geschlossene Form führt zu einer alternden und schrumpfenden Versichertengruppe, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Dies macht einen Wechsel in ein offenes oder jüngeres Tarifmodell oft attraktiv.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 300 EUR. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen und wird pro Versicherungsjahr einmal fällig. Diese Höhe positioniert den Tarif im moderaten Mittelsegment: weder vollständig ohne Eigenanteil noch mit hohen Co-Zahlungen pro Versicherungsfall. Praktisch bedeutet das, dass Versicherte die ersten 300 EUR ihrer Jahresausgaben selbst tragen, danach übernimmt die HanseMerkur die Leistungen nach Tarifleistungsplan.
Ja, ein Wechsel ist möglich und wird für diesen geschlossenen Tarif oft empfohlen. Nach §204 VVG können Sie innerhalb der HanseMerkur in ein anderes Tarifmodell wechseln. In vielen Fällen gelingt ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme Ihrer bisherigen Altersrückstellungen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle verfügbaren Alternativen für Sie durch.
Das hängt stark von Ihrer aktuellen Lebenssituation, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Für Versicherte in einem geschlossenen Tarif mit 300 EUR Selbstbehalt und moderater Leistungsstaffelung lohnt sich ein Wechsel häufig dann, wenn Sie Beiträge sparen möchten, ohne wesentliche Leistungen aufzugeben. Ein jüngerer oder offener Tarifverbund kann von stabilerer Beitragsentwicklung profitieren. Ob ein Wechsel konkret rentabel und ohne Leistungsverzicht machbar ist, zeigt nur die detaillierte Analyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihnen eine konkrete Empfehlung geben, nachdem er Ihre individuelle Tarifkombination verglichen hat.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert