Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KKEH, KVE2, PS2 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif KKEH, KVE2 und PS2 der HanseMerkur Krankenversicherung AG zielt auf Bestandsversicherte, die eine solide ambulante und stationäre Versorgung mit moderatem Selbstbehalt suchen. Mit 300 Euro Jahres-Selbstbehalt, GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), 100 Euro Sehhilfen-Zuschuss alle 36 Monate und 90% Hilfsmittel-Erstattung bietet dieser Tarif der neuen Welt eine praktische Balance zwischen Leistungsumfang und Beitrag.

Als geschlossener Tarif der neuen Welt steht dieser Tarif nur Bestandskunden offen, die bereits bei HanseMerkur versichert sind. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem aktuellen oder günstigeren Tarif ist häufig möglich und kann in vielen Fällen Beitragsersparnisse bringen, ohne dass die verfügbaren Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif realistisch ist und welche Leistungsveränderungen damit verbunden sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE2: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE2: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE2: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE2+PS2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE2+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE2, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE2: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KKEH, KVE2, PS2 NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für HanseMerkur-Versicherte?

Der KKEH, KVE2, PS2 ist ein geschlossener Tarif, der keine Neukunden mehr aufnimmt. Bestehende HanseMerkur-Versicherte können jedoch nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus in andere Tarife wechseln. Geschlossene Tarife unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, die tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen.

Da ältere und geschlossene Tarife selten aktiv kommuniziert werden, ist ein Überblick über die eigenen Wechselmöglichkeiten wichtig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener HanseMerkur-Tarife und kann aufzeigen, welcher modernere oder günstigere Tarif innerhalb der Versicherung für Ihre Situation passt.

Tarifwechsel beim HanseMerkur KKEH, KVE2, PS2: Ihre Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel innerhalb von HanseMerkur erfolgt gemäß §204 VVG ohne externe Versichererwechsel. Die meisten Tarifwechsel ermöglichen in vielen Fällen die Übernahme Ihrer Altersrückstellungen und verzichten auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sofern Sie in dieselben oder bessere Leistungsbereiche wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche günstigeren HanseMerkur-Tarife für Sie verfügbar sind und wie die Leistungen im Vergleich ausfallen. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen zeigen, welcher Wechsel sich für Ihre Situation lohnt: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Sicherheit über Ihre echten Optionen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KKEH, KVE2, PS2: Ausstieg durch Tarifwechsel

Geschlossene Tarife wie dieser Bisex-Tarif der neuen Welt werden durch eine schrumpfende Versichertengemeinschaft zusätzlich belastet. Die älter werdende Risikogruppe und gestiegene medizinische Kosten führen zu regelmäßigen Beitragssteigerungen, die oft oberhalb des Durchschnitts liegen. Mit einem Jahres-Selbstbehalt von 300 Euro haben Sie zwar Schutz vor kleineren Kosten, doch bei einer Beitragserhöhung wird ein Wechsel häufig zur wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

Ein interner Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstigeren HanseMerkur-Tarif ist oft ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar und kann Ihre monatliche Prämie deutlich senken. Schauen Sie sich zunächst unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die Kostenentwicklung des KKEH, KVE2, PS2 nachzuvollziehen. Dann lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, wie viel Sie durch einen gezielten Wechsel einsparen können: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE2, PS2 NW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), Sehhilfen-Zuschuss bis 100 Euro alle 36 Monate, 90% Hilfsmittel-Erstattung (z. B. Hörhilfen bis 1.000 Euro pro Fall, orthopädische Schuhe, Einlagen), Naturheilverfahren bis 160 Euro ab dem 2. Jahr und Vorsorgeimpfungen. Stationär sind Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und stationäre Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% mit jährlich steigenden Limits (600 Euro im 1.-2. Jahr bis 4.000 Euro ab dem 7. Jahr).
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Dies führt zu einer schrumpfenden und älter werdenden Risikogemeinschaft, die üblicherweise zu höheren Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen. Allerdings können bestehende HanseMerkur-Versicherte jederzeit nach §204 VVG in modernere oder günstigere HanseMerkur-Tarife wechseln, um ihren Versicherungsschutz zu optimieren.
Der Jahres-Selbstbehalt beträgt 300 Euro und gilt pro Versicherungsjahr für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der sich zwischen Tarifen ohne Selbstbeteiligung und höheren Selbstbehalten einordnet. Sie müssen die ersten 300 Euro Ihrer jährlichen Zuzahlungen selbst tragen, danach leistet die Versicherung gemäß den jeweiligen Leistungssätzen.
Ja, nach §204 VVG können Sie innerhalb von HanseMerkur in einen anderen Tarif wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche günstigeren oder besseren Tarife verfügbar sind. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, sofern Sie in Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen wechseln. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert werden oder gezielt Ihre monatliche Prämie senken möchten. Da dieser Tarif geschlossen ist und seine Risikogemeinschaft schrumpft, sind Beitragssteigerungen überdurchschnittlich wahrscheinlich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob modernere HanseMerkur-Tarife mit besseren Leistungen oder gleichwertigen Leistungen zu niedrigerem Beitrag für Sie erreichbar sind. Auch Ihr Alter, Gesundheitszustand und Ihr Interesse an anderen Leistungsbereichen (z.B. Einbettzimmer statt Zweibettzimmer) spielen eine Rolle – lassen Sie sich persönlich beraten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert