Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 600 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KKEH, KVE3 AW im Überblick

Der HanseMerkur KKEH, KVE3 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Bestandsversicherten des Unternehmens weiterhin für interne Tarifwechsel zur Verfügung steht. Mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, 80% Zahnersatzerstattung und breiter Leistungsabdeckung (100% Zahnbehandlung, Sehhilfen bis 100 EUR alle 36 Monate, Naturheilverfahren) richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die umfassende Versorgung mit moderatem Selbstbehalt von 600 EUR jährlich suchen.

Als geschlossener Tarif profitiert der KVE3 AW nicht mehr vom Zuzug neuer Versicherter; die Altersstruktur des Kollektivs verschärft sich tendenziell, was mittelfristig zu höheren Beitragssteigerungen führen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bietet häufig die Möglichkeit, Beitrag und Leistungen an aktuelle Bedürfnisse anzupassen - in vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein optimierter Tarif im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio sinnvoll ist und welche Ersparnis realistisch ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt600 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE3: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE3: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE3: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt

erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE3: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH+KVE3: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE3: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVE3: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE3: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE3: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den KVE3 AW?

Der KVE3 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, steht aber HanseMerkur-Bestandsversicherten für einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG offen. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft mit jedem Ausscheiden von Versicherten; ohne Zuwachs junger Versicherter verschieben sich Altersstruktur und Kostendeckung ungünstig. Das führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, besonders wenn die medizinischen Kosten im Kollektiv überproportional wachsen.

Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser werden von den Versicherern nicht aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Tarifvergleichen oft nicht auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den notwendigen Überblick, um auch solche Tarife in der persönlichen Beratung zu berücksichtigen und zu beurteilen, ob eine interne Optimierung für Sie vorteilhaft ist.

Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur: Chancen und Voraussetzungen

Ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur-Tarif ist über §204 VVG möglich. Dabei können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab; häufig entfällt sie, wenn die neuen Leistungen gleichwertig oder besser sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche alternativen HanseMerkur-Tarife zu Ihrer Situation passen und wie die Wechsel-Perspektive konkret aussieht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm stellt dabei sicher, dass Sie alle verfügbaren Optionen und deren Auswirkungen verstehen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVE3 AW: Ursachen und Lösungswege

Der KVE3 AW ist als geschlossener Tarif der Alterung seines Kollektivs ausgesetzt. Mit sinkender Neukunden-Quote und steigendem Durchschnittsalter der Versicherten wachsen die Kostenausgaben überproportional; die medizinische Inflation trifft ein schrumpfendes Beitragsfundament. Zusammen ergeben diese Effekte Beitragssteigerungen, die das marktübliche Niveau übersteigen - ein Phänomen, das für geschlossene Tarife typisch ist.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet oft einen Ausweg: Viele Versicherte finden in offenen oder günstigeren HanseMerkur-Tarifen bessere Beitragsstabilität, häufig ohne nennenswerte Leistungseinbußen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt anschaulich, wie sich der KVE3 AW und Vergleichstarife über die Jahre entwickelt haben - Ihre Orientierung für eine fundierte Entscheidung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen prüft konkret, welche Optimierung sich für Ihren Fall eignet, und bietet einen klaren Handlungsplan. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob und wie Sie von einem Wechsel profitieren: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE3 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80% mit einer jährlichen Obergrenze ab dem 7. Jahr von 4.000 EUR. Sehhilfen werden mit bis zu 100 EUR alle 36 Monate erstattet, Naturheilverfahren bis 160 EUR pro Jahr ab dem 2. Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt von 600 EUR pro Jahr reduziert die Nettoerstattung um diese Summe.
Der KVE3 AW ist ein geschlossener Tarif, der nicht mehr für neue, externe Kunden verfügbar ist. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und dadurch tendenziell stärkere Beitragssteigerungen erfährt als offene Tarife mit kontinuierlichem Neukunden-Zuzug. Für HanseMerkur-Bestandskunden besteht aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 600 EUR. Dieser Betrag wird pro Versicherungsjahr fällig und mindert die Erstattung sämtlicher medizinischer Aufwendungen (ambulant, stationär, Zahnbehandlung und Zahnersatz). Ein Selbstbehalt von 600 EUR positioniert diesen Tarif im Mittelfeld zwischen volldeckenden Tarifen und solchen mit hohen Eigenanteilen; er bleibt für viele Versicherte wirtschaftlich verkraftbar, führt aber je nach Krankheitsfall zu spürbaren Eigenbeteiligungen.
Ja, ein interner Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur nach §204 VVG ist möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder ganz übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn die neuen Leistungen gleichwertig sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Zieltarife zu Ihrer Situation passen und wie realistisch die Einsparung ist.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihr Alter, die bisherige Schadensgeschichte, der geplante Zieltarif und dessen Leistungen. Weil der KVE3 AW ein geschlossener Tarif mit steigenden Beiträgen ist, profitieren viele ältere Versicherte von einem Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif, der eine bessere Beitragsstabilität bietet. Der Selbstbehalt von 600 EUR kann ebenfalls ein Wechselmotiv sein, falls günstigere Tarife mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel für Ihre Situation rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert