HanseMerkur KKEH, KVE3, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KKEH, KVE3, PS1 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif KKEH, KVE3, PS1 AW der HanseMerkur kombiniert eine der Alten Welt angehörige Tarifstruktur mit dem für diesen Status charakteristischen Leistungsprofil. Mit einem Selbstbehalt von 600 Euro pro Versicherungsjahr, Erstattung bis zu den GOÄ Höchstsätzen (bis 3,5-fach bei ärztlichen Leistungen), Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und einer 100-prozentigen Erstattung von Zahnbehandlungen positioniert sich dieser Tarif als eine gemanagte Lösung für Bestandskunden, die bereits im Kollektiv sind.
Die interne Tarifoptimierung nach §204 VVG ist eine für viele Bestandsversicherte dieser geschlossenen Variante attraktive Möglichkeit. Da sich geschlossene Tarife der Alten Welt mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert sehen, entstehen durch Alterungseffekte und demografische Verschiebungen oft erhebliche Beitragserhöhungen. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, ohne dass eine neue externe Versicherung nötig wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche Sparpotenziale und Optimierungswege für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif realistisch sind.
Basismerkmale
KKEH+KVE3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE3: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KKEH, KVE3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE3: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.
- 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
- 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.
KVE3: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KKEH, KVE3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE3: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKEH+KVE3: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.
Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KVE3+PS1: Privatarztbehandlung.
KVE3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVE3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVE3: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVE3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVE3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVE3: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




