Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 600 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

Alles Wichtige zum HanseMerkur KKEH, KVE3, PS2 NW

Ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG, der sich durch großzügige Leistungen auf hohem Niveau auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 600 Euro pro Versicherungsjahr, Kostenerstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zahnersatz zu 80%, Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung im Krankenhaus richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf umfassende Leistungen bei moderater Eigenverantwortung legen.

Als geschlossener Tarif steht dieser Klassiker nicht mehr für Neukunden offen; allerdings haben bestehende Versicherte der HanseMerkur die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um möglicherweise günstigere Alternativen mit ähnlichem oder besserem Leistungsumfang zu finden. Geschlossene Tarife dieser Prägung erleben tendenziell häufigere Beitragsanpassungen, da das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Entwicklung ihre Kalkulation belasten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für den HanseMerkur PKV-Tarif ein Wechsel zu besseren Konditionen realistisch ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt600 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KKEH+KVE3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE3: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KKEH, KVE3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE3: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

KVE3: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KKEH, KVE3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE3: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KKEH: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE3+PS2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE3: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE3: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen HanseMerkur-Tarif?

Der HanseMerkur KKEH, KVE3, PS2 NW ist seit längerer Zeit für externe Interessenten geschlossen; Neukunden können nicht mehr aufgenommen werden. Gleichzeitig bleibt dieser Tarif für bereits Versicherte der HanseMerkur erhalten, und diese haben das Recht, zu einem anderen HanseMerkur-Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Ein solcher interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist oft mit Vorteilen verbunden, da ein schrumpfendes Versichertenkollektiv in einem geschlossenen Tarif zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt.

Geschlossene Tarife dieser Generation werden von den meisten Versicherern nicht aktiv beworben und sind in öffentlichen Tarifübersichten schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Tarife und kann Ihnen gezielt Wechseloptionen innerhalb der HanseMerkur aufzeigen, die zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel und Altersrückstellungen im HanseMerkur KKEH, KVE3, PS2 NW

Ein Wechsel zu einem anderen HanseMerkur-Tarif im Rahmen von §204 VVG ist für diesen geschlossenen Tarif häufig möglich. In vielen Fällen können vorhandene Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Tarifziel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

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Beitragserhöhung im HanseMerkur-Tarif: Was ist die Handlungsoption?

Gerade bei diesem älteren, geschlossenen Tarif der neuen Welt verstärken sich Beitragserhöhungen durch die kontinuierlich schrumpfende Versichertenbasis. Neue Versicherte fließen nicht mehr zu, während das Durchschnittsalter kontinuierlich steigt - beides treibt die Kopfschäden in die Höhe. Medizinische Kostensteigerungen wirken sich dadurch überproportional aus, da weniger Schultern sie tragen.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren HanseMerkur-Tarif ist oft die Antwort auf diese Entwicklung. Sie profitieren tendenziell von besserer Risikoverteilung und häufig auch von niedrigeren Prämien, während Sie oft ähnliche Leistungen bewahren können. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Preistrends bei HanseMerkur-Tarifen zu vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen die besten Wechselalternativen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KKEH, KVE3, PS2 NW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen: ambulante Kostenerstattung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie, Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Privatarzt, Sehhilfen bis 100 Euro alle 3 Jahre, Naturheilverfahren bis 160 Euro jährlich, alternative Medizin zu 80%, Hilfsmittel zu 90% (geschlossener Katalog), Impfungen bis 100 Euro jährlich, stationäre Psychotherapie. Der Selbstbehalt beträgt 600 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen - externe Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende HanseMerkur-Versicherte bleibt er erhalten und ist ein Wechselziel im Rahmen des §204 VVG. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, weshalb viele Versicherte über einen internen Tarifwechsel zu aktiveren oder jüngeren HanseMerkur-Tarifen nachdenken.
Der Selbstbehalt liegt bei 600 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Leistungen, zahnärztliche Leistungen und Sehhilfen. Für Vorsorgeleistungen wird der Selbstbehalt ebenfalls angerechnet. Dieser Selbstbehalt positioniert den Tarif im mittleren Bereich und schafft eine Balance zwischen Prämie und Eigenverantwortung.
Ja, als HanseMerkur-Versicherter haben Sie das Recht, zu einem anderen HanseMerkur-Tarif zu wechseln (§204 VVG). In vielen Fällen lassen sich die Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitnehmen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Tarifziel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht eine detaillierte Prüfung. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem Leistungsbedarf ab. Für jüngere oder ältere Versicherte können neuere oder spezialisierte HanseMerkur-Tarife mit günstiger Prämie und besserer Risikoverteilung interessant sein. Ein Wechsel ist besonders reizvoll, wenn Sie bereit sind, den Selbstbehalt anzupassen oder auf einzelne Leistungen wie Sehhilfen oder alternative Medizin zu verzichten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt Ihnen die beste Option.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert