HanseMerkur KV1 (A), PS1 (A) NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV1 (A), PS1 (A) NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif KV1 (A), PS1 (A) NW der HanseMerkur kombiniert solide Leistungen der neuen Welt mit moderater Prämienbelastung durch einen Selbstbehalt von 420 Euro pro Jahr. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum GOÄ-Höchstsatz (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch), bietet Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und stationäre Leistungen über die Höchstsätze hinaus. Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet, Zahnbehandlung zu 100 Prozent.
Der geschlossene Status bedeutet, dass die HanseMerkur KV1 (A), PS1 (A) NW keine Neukunden mehr aufnimmt. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft älterer und bestehender Versicherter setzt diesen Tarif mittelfristig unter Druck bei der Beitragsentwicklung. Allerdings eröffnet sich für aktuelle Inhaber derselbe interne Tarifwechsel nach §204 VVG: Wechsel zu moderneren Tarifen innerhalb der HanseMerkur sind möglich und senken in vielen Fällen die Prämie, oft ohne Leistungsverlust.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif ein Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
KV1 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV1 (A): Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV1 (A): 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1 (A): Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
KV1 (A): Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
KV1 (A): 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1 (A): Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV1 (A)+PS1 (A): Privatarztbehandlung.
KV1 (A)+PS1 (A): Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV1 (A), PS1 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV1 (A): Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV1 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV1 (A): Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV1 (A): Nicht erforderlich.




