HanseMerkur KV1, KKE AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV1, KKE AW im Detail
Der HanseMerkur KV1, KKE AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des Versicherers, die einen stabileren Leistungsumfang mit moderaten Kostenrisiken suchen. Der Tarif bietet Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen ambulant und stationär, 80% Zahnersatz mit anerkannten Jahreshöchstgrenzen, umfassende Hilfsmittelerstattung (Hörhilfen, orthopädische Rumpf- und Beinstützapparate, Prothesen) und 100% Zahnbehandlung inklusive Parodontosebehandlung und professioneller Zahnreinigung. Der Selbstbehalt liegt bei 420 Euro pro Versicherungsjahr.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen für Bestandsversicherte dieses geschlossenen Tarifs eine Gelegenheit darstellen, die Beitragslast zu senken oder ein breiter gefächertes Leistungsspektrum zu erreichen. Da die Risikogemeinschaft der Alten Welt kontinuierlich schrumpft und sich dadurch demografische Alterungseffekte verstärken, unterliegen geschlossene Tarife wie der KV1, KKE AW tendenziell stärkeren Beitragserhöhungen. Versicherte sollten regelmäßig prüfen, ob Alternativtarife innerhalb des gleichen Versicherers bessere Perspektiven bieten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Eignung des HanseMerkur PKV-Tarifs für Ihre persönliche Situation einzuschätzen.
Basismerkmale
KV1, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV1: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KV1: Regel- und Belegarztleistungen.
KV1: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




