HanseMerkur KV1, KKE, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV1, KKE, PS1 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur KV1, KKE, PS1 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert umfassende Leistungen mit moderaten Beiträgen. Mit einem Selbstbehalt von 420 Euro jährlich, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) und Einbettzimmer im Krankenhaus positioniert sich dieser Tarif als solide Vollversorgung. Die Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz mit 80 Prozent und Kieferorthopädie mit initial 60 Prozent abgedeckt.
Als geschlossener Tarif ist der KV1, KKE, PS1 für neue externe Kunden nicht mehr verfügbar, doch bestehende Versicherte derselben Gesellschaft können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in günstigere oder leistungsstärkere Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, ein häufiges Motiv für einen Wechsel zu moderneren Tarifen mit stabilerer Kollektiventwicklung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale in Ihrem HanseMerkur PKV-Tarif stecken.
Basismerkmale
KV1, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV1: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KV1+PS1: Privatarztbehandlung.
KV1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




