HanseMerkur KV1, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV1, PS1 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif KV1, PS1 AW der HanseMerkur richtet sich an bestehende Versicherte, die eine komfortable stationäre Versorgung mit Privatarztbehandlung suchen. Mit Selbstbehalt von 420 Euro, Einbettzimmer-Garantie und bis zu 3,5-fachem GOÄ-Satz für ambulante Leistungen vereint dieser Tarif solide Basispflege mit erweiterten Wahlleistungen. Die Zahnbehandlung wird zu 100 % erstattet, Zahnersatz zu 80 %, und Kieferorthopädie mit bis zu 80 % Kostenübernahme (nach Abschluss) dokumentiert eine Premium-Positionierung aus der Alten Welt.
Da der KV1, PS1 AW geschlossen ist, können nur bestehende Versicherte der HanseMerkur über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Versicherte, die von diesem Tarif zu einem offenen oder moderat gestaffelten Alternativtarif wechseln möchten, können häufig durch die Übernahme von Altersrückstellungen und unter Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung Prämien reduziert werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet Versicherten des HanseMerkur PKV-Tarifs eine fundierte Einschätzung, ob ein Wechsel zu besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen möglich ist.
Basismerkmale
KV1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV1: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV1+PS1: Privatarztbehandlung.
KV1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




