HanseMerkur KV1, PS2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV1, PS2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif KV1, PS2 AW der HanseMerkur ist ein klassisches Produkt der alten Welt und steht Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Er zeichnet sich durch solide Leistungsstandards aus: Höchstsätze der GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz bei ärztlichen Leistungen, ein Selbstbehalt von 420 Euro pro Versicherungsjahr sowie zweibettiges Zimmer bei stationärer Behandlung mit Privatarztbehandlung. Die Zahnversorgung bietet 100% für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz, beides bis zu anerkannten Höchstsätzen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist für bestehende HanseMerkur-Versicherte ein strategisches Instrument, um auf veränderte Bedürfnisse oder Beitragsentwicklungen zu reagieren. Geschlossene Tarife wie der KV1, PS2 AW werden tendenziell stärker durch die Alterung ihrer schrumpfenden Risikogemeinschaft belastet, was in Beitragserhöhungen überproportional zum Ausdruck kommt. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem modernen Tarif stabilere Prämien oder bessere Leistungen ohne Verzicht auf bereits angesparte Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale in Ihrem HanseMerkur PKV-Tarif liegen und ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
KV1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV1: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
KV1: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV1: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV1+PS2: Privatarztbehandlung.
KV1+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV1, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




