HanseMerkur KV2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur KV2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur KV2 AW gehört zur Alten Welt und ist nicht mehr für Neuversicherte zugänglich. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 800 EUR bietet dieser Tarif GOÄ-Erstattungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Die zahnärztliche Versorgung ist mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz umfassend abgedeckt; Kieferorthopädie wird mit 60% plus weitere 20% bei erfolgreichem Abschluss erstattet. Im stationären Bereich sieht der Tarif Regelbehandlung vor (kein Chefarzt); bei Belegarzt ist auch hier GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz möglich.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bieten eine Möglichkeit, in günstigere Tarife zu wechseln. Da es sich um einen geschlossenen Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft handelt, ist die Anfälligkeit gegenüber Beitragserhöhungen erhöht. Viele Versicherte in älteren Bestandstarifen wie dem KV2 AW erwägen daher einen Tarifwechsel zu neuerdings geöffneten oder moderateren Tarifmodellen. In der Regel können Altersrückstellungen bei einem solchen Wechsel mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Zielmodell ab.
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Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




