HanseMerkur KV2, KKE AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV2, KKE AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif KV2, KKE AW der HanseMerkur gehört zur Alten Welt und ist seit längerem nicht mehr für externe Neukunden erreichbar. Versicherte profitieren von großzügigen Leistungen: ambulante Behandlungen werden bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet, stationäre Belegarztleistungen ebenfalls bis 3,5-fach, und Zahnbehandlung wird zu 100% übernommen. Mit 800 Euro Jahres-Selbstbehalt, Zahnersatzdeckung von 80% und Kieferorthopädie-Versicherung mit bis zu 80% Kostenbeteiligung positioniert sich dieser Tarif als Vollschutzlösung für etablierte Versicherte.
Geschlossene Tarife wie der KV2, KKE AW sehen sich mit einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und demografischen Verschiebungen konfrontiert, was in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt die strategische Antwort: Bestandsversicherte der HanseMerkur können häufig zu günstigeren Tarifen desselben Versicherers wechseln und dabei in vielen Fällen ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, doch dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie Sie Ihren HanseMerkur PKV-Tarif optimieren und Beiträge senken können.
Basismerkmale
KV2, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV2: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV2: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV2: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
KV2: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV2: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KV2: Regel- und Belegarztleistungen.
KV2: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV2: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




