HanseMerkur KV2, KKE, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV2, KKE, PS1 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif KV2, KKE, PS1 AW der HanseMerkur kombiniert premiumhafte Leistungsmerkmale mit moderaten Kosten. Mit einem Selbstbehalt von 800 Euro jährlich genießen Versicherte GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach ambulant, über Höchstsatz stationär), Einbettzimmer bei stationärer Behandlung, Privatarztbehandlung und Chefarztoptionen. Bei Zahnersatz erstattet der Tarif 80 Prozent, bei Zahnbehandlung sogar 100 Prozent. Psychotherapie ist ambulant mit 80 Prozent bis 15 Sitzungen jährlich abgedeckt, stationär vollständig versichert.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist dieser Bestandstarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich; das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, was Beitragserhöhungen strukturell begünstigt. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder ihn optimieren. In vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem neueren HanseMerkur-Tarif ohne Leistungsverlust sparen, da die Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden.
Wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, können auch für ältere Bestandstarife wie KV2, KKE, PS1 maßgeschneiderte Optimierungsoptionen die verborgenen HanseMerkur PKV-Tarif-Reserven freilegen.
Basismerkmale
KV2, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV2: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV2: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV2: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
KV2: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV2: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KV2+PS1: Privatarztbehandlung.
KV2+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV2, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV2: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




