HanseMerkur KV2 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV2 NW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur mit ambitioniertem Leistungsdesign: Der KV2 NW erstattet ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen), bietet Psychotherapie mit bis zu 15 Sitzungen pro Jahr und Naturheilverfahren in Schulmedizin-Höhe. Der Selbstbehalt von 800 EUR pro Versicherungsjahr fällt moderat aus; stationär entfallen private Arztoptionen (Regel- und Belegarztleistungen). Zahnversorgung umfasst 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne separate Spitzensätze.
Aufgrund des geschlossenen Status schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich, was sich langfristig in der Beitragsentwicklung abzeichnet. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Bestandsversicherte der HanseMerkur eine attraktive Option: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu moderneren Neue-Welt-Tarifen Prämien senken, häufig bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Altersrückstellungen können in der Regel mitgenommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein günstigerer HanseMerkur PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Einsparungen möglich sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Nicht erforderlich.




