HanseMerkur KV2, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV2, PS1 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif KV2, PS1 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG richtet sich an bestehende Versicherte, die einen älteren Bestandstarif aus der Welt der klassischen Tarifkalkulation halten. Mit einer ambulanten Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und solider Zahnleistung kombiniert der Tarif hohe medizinische Erstattungssätze mit einem moderaten Selbstbehalt von 800 Euro im Jahr. Das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung unterstreichen den Premium-Charakter.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, ohne dass bestehende Leistungen wesentlich beeinträchtigt werden. Da der KV2, PS1 AW als geschlossener Tarif nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, schrumpft die Risikogemeinschaft stetig, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Ein gezielter Tarifwechsel zu einem offenen oder moderateren Tarif desselben Versicherers kann daher eine verlockende Alternative sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Federführung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob auch für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif ein kostengünstigerer Weg möglich ist.
Basismerkmale
KV2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV2: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV2: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV2: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
KV2: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV2: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV2+PS1: Privatarztbehandlung.
KV2+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV2, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV2: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




