HanseMerkur KV3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: HanseMerkur KV3 AW
Der HanseMerkur KV3 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch eine solide Leistungsausstattung mit GOÄ Höchstsätzen und überdurchschnittlichem Zahnersatz-Schutz auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 1.920 EUR jährlich richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die stationäre Versorgung in Mehrbettzimmern nutzen und ambulant mit bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz rechnen können. Die Zahnersatz-Versicherung mit 80%-Erstattung und Kieferorthopädie-Option bietet attraktiven Zahnschutz, allerdings unter anerkannten Leistungscaps, die im ersten Jahr bei 1.540 EUR beginnen.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt leidet der KV3 AW unter unverhältnismäßigen Risikoveränderungen in seiner schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was die Beitragsentwicklung verschärft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder offenen Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen Prämien sparen und teilweise gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden dabei oft teilweise übernommen, wobei eine Gesundheitsprüfung häufig erforderlich bleibt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten im HanseMerkur PKV-Tarif auf und wie eine Optimierung für Sie persönlich aussieht.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




