HanseMerkur KV3, KKE, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum HanseMerkur KV3, KKE, PS1 AW
Der HanseMerkur KV3, KKE, PS1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, aber bestehenden HanseMerkur-Versicherten unter §204 VVG offensteht. Der Tarif kombiniert solide Grundleistungen: Selbstbehalt von 1.920 EUR pro Jahr, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (ambulant 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer bei stationärer Behandlung mit Privatarzt-Status, und Zahnersatz zu 80 Prozent. Psychotherapie und alternative Medizin sind eingeschlossen.
Als geschlossener Tarif der alten Welt unterliegt dieser Tarif einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und demografischen Alterungsprozessen, die sich tendenziell in Beitragserhöhungen widerspiegeln. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offeneren oder modernen Tarif kann in vielen Fällen einen Ausweg bieten: häufig sind Altersrückstellungen zu übernehmen und Gesundheitsprüfungen entfallen oder werden begrenzt, sodass sich niedrigere Beiträge oder bessere Leistungen ergeben können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
KV3, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV3: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV3: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV3: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
KV3: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV3: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KV3+PS1: Privatarztbehandlung.
KV3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV3: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV3: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV3: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




