HanseMerkur KV3, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV3, PS1 AW im Überblick
Die HanseMerkur KV3, PS1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherten Höchstsätze und Premiumleistungen bietet. Mit einer GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz im ambulanten Bereich, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz vereint dieser Tarif umfangreiche medizinische Versorgung mit einem Selbstbehalt von 1.920 Euro im Jahr. Das Einbettzimmer im stationären Bereich unterstreicht den Premium-Charakter.
Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs wird durch demografische Alterung belastet, was zu steigenden Prämien führt. Bestehende HanseMerkur-Versicherte können jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren und häufig in günstigere Tarife der neuen Welt wechseln, oft bei Beibehaltung oder sogar Verbesserung ihrer Leistungen und mit Übernahme der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob für Sie ein Wechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den HanseMerkur PKV-Tarif individuell für Ihre Situation.
Basismerkmale
KV3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV3: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV3: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV3: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
KV3: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV3: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV3+PS1: Privatarztbehandlung.
KV3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV3: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV3: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV3: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




