HanseMerkur KV3, PS1 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur KV3, PS1 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif KV3, PS1 NW der HanseMerkur kombiniert Chefarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit einer komfortablen Zahnversorgung: 80% Zahnersatz, 100% Zahnbehandlung, 60% Kieferorthopädie (plus 20% Bonuserstattung). Stationäre Aufenthalte erfolgen im Einbettzimmer, ambulant profitieren Versicherte von bis zu 3,5-facher GOÄ für ärztliche Leistungen, 80% psychotherapeutischer Erstattung (bis 15 Sitzungen/Jahr), Sehhilfen bis 260 Euro alle 24 Monate und einem breiten Hilfsmittelkatalog. Die Selbstbeteiligung von 1.920 Euro jährlich liegt im gehobenen Segment und ermöglicht damit günstigere Prämien als Tarife ohne Selbstbehalt.
Als geschlossener Tarif nimmt die HanseMerkur KV3, PS1 NW keine neuen externen Kunden mehr auf, doch bereits Versicherte der HanseMerkur können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein optimierter Wechsel zu einem moderateren Tarif des gleichen Versicherers häufig erhebliche Einsparungen bringt. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen mitgenommen, und die Gesundheitsprüfung entfällt oft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob für Ihren KV3, PS1 NW ein Wechsel möglich ist und ob unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm einen besseren Tarif für Ihre Situation empfehlen kann.
Basismerkmale
KV3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV3: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV3: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV3: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
KV3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
KV3: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV3: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV3+PS1: Privatarztbehandlung.
KV3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV3: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV3: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV3: Nicht erforderlich.




