HanseMerkur KV3, PS2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur KV3, PS2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur KV3, PS2 AW kombiniert Leistungen auf Höchstsatzniveau mit einem anspruchsvollen Selbstbehalt von 1.920 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung orientiert sich an den Höchstsätzen der GOÄ (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische, bis 1,3-fach für Laborleistungen). Stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern. Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet, Zahnbehandlung sogar zu 100 Prozent, Kieferorthopädie zu 60 Prozent mit Bonus-Erstattung bei erfolgreichem Abschluss.
Als geschlossener Altwelt-Tarif steht dieser Tarif neuen Kunden nicht offen; die Risikogemeinschaft wird zu großen Teilen von älteren Versicherten geprägt, weshalb Beitragserhöhungen in solchen Tarifen oft stärker ausfallen als in aktiv beworbenen Neukundenprodukten. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur ist hingegen ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eine Option, um in Tarife mit niedrigeren Selbstbehalten oder moderaterer Beitragshistorie zu wechseln und häufig von besseren kollektiven Altersstrukturen zu profitieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie sich ein Wechsel aus diesem HanseMerkur PKV-Tarif rechnet und welche Optionen Ihre finanzielle Situation verbessern können.
Basismerkmale
KV3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV3: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV3: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV3: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
KV3: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV3: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV3+PS2: Privatarztbehandlung.
KV3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV3: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV3: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV3: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




