HanseMerkur KV4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV4 AW im Überblick
Der HanseMerkur KV4 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der eine solide Kombination aus Kostenersparnis und wichtigen Leistungsgarantien bietet. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro und Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen - bis 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen - positioniert sich dieser Tarif ideal für Versicherte, die gezielt Prämien senken möchten, ohne auf umfangreiche Leistungen zu verzichten. Die Zahnersatz-Erstattung von 80 Prozent und die 100-prozentige Erstattung von Zahnbehandlung unterstreichen den zahnmedizinischen Fokus des Tarifs.
Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der KV4 AW typischerweise mit höheren Beitragserhöhungen konfrontiert, da die demografische Alterung weniger durch Neuzugänge ausgeglichen wird. Das macht einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer besonders attraktiven Option: Versicherte der HanseMerkur können häufig in neuere, offene Tarife mit stabilerer Prämiendynamik wechseln und dabei ihre bereits erworbenen Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise mitnehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm untersucht gezielt, welche Optimierungen beim HanseMerkur PKV-Tarif möglich sind und wie ein Wechsel Ihre finanzielle Belastung nachhaltig reduzieren kann.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




