HanseMerkur KV4, KKE AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV4, KKE AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif KV4, KKE AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG aus der alten Welt bietet Zahnersatz-Erstattungen von 80 Prozent, Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie umfangreiche ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen). Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Jahr positioniert sich dieser Tarif im moderaten Selbstbehalt-Segment. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer, Chefarztbehandlung ist nicht vorgesehen, dafür aber stationäre Psychotherapie enthalten.
Obwohl KV4, KKE AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife der alten Welt mit stabiler Leistungsqualität wie dieser erfordern jedoch eine genaue Analyse, ob ein Wechsel angesichts der schrumpfenden Risikogemeinschaft und möglichen Beitragsanpassungen sinnvoll ist. In vielen Fällen können moderne offene Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Prämien verfügbar sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet präzise, ob ein Wechsel aus diesem Tarif eine Kostenersparnis bringt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durchleuchtet Ihre persönliche Situation und identifiziert die beste Lösung für Sie.
Basismerkmale
KV4, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV4: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KV4: Regel- und Belegarztleistungen.
KV4: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV4: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV4: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV4: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




