HanseMerkur KV4, KKE, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV4, KKE, PS1 AW im Detail
Die HanseMerkur KV4, KKE, PS1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Tarifgeneration und richtet sich an bestehende Versicherte, die bereits im Kollektiv sind. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich, Erstattung ambulanter Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ und Privatarztbehandlung stationär kombiniert dieser Tarif solide Standardleistungen. Die Zahnabsicherung mit 80% Zahnersatz und 60% Kieferorthopädie sowie umfassende Hilfsmittelerstattung (Hörhilfen, orthopädische Schuhe, Orthesen und Prothesen in Standardausführung) prägen das Leistungsprofil.
Geschlossene Tarife wie die KV4-KKE-PS1-Reihe setzen sich typischerweise mit einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft auseinander, die eine steigende Dynamik bei Beitragsanpassungen bewirkt. Der §204-VVG-Wechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif beim gleichen Versicherer bietet in vielen Fällen einen Ausweg: Häufig sind bessere oder gleichwertige Leistungen mit niedrigeren Prämien realisierbar, und in den meisten Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden - sofern eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Möglichkeiten auf, wie Sie Ihren HanseMerkur PKV-Tarif optimieren.
Basismerkmale
KV4, KKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV4: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
KKE: Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Ambulante Leistungen
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KKE: Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KV4+PS1: Privatarztbehandlung.
KV4+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV4, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV4: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV4: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




